Versorgungswerk der Zahnärzte klagt: Wer haftet für den Milliarden-Schaden?

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Das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) zieht vor Gericht. Mehr als eine Milliarde Euro Verlust sollen aufgearbeitet werden. Der Fall könnte weitreichende Folgen für Versorgungseinrichtungen haben.

Im Dezember 2025 wurde das finanzielle Ausmaß der Finanzkrise beim Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) bekannt. Nach vorläufigen Berechnungen erwartet das VZB einen Verlust von rund 1,1 Milliarden Euro. Einhergehend damit hätte sich das Anlagevermögen nahezu halbiert.

Die Misere scheint das Ergebnis mehrerer Jahre riskanter Anlagepolitik zu sein. Nachdem die Renditen sicherer Anlagen sanken, wurden offenbar zunehmend Investments getätigt, die nicht zum Risikoprofil eines Versorgungswerks passen. Darunter befanden sich etwa Ferienresorts auf Ibiza, Hotelprojekte und Beteiligungen an digitalen Versicherern.

Nun geht das Versorgungswerk juristisch gegen die Verantwortlichen für Verluste in Milliardenhöhe vor. Mit einer beim Berliner Kammergericht eingereichten Feststellungsklage will der Pensionsfonds mögliche Schadensersatzansprüche klären lassen. Die Klage richtet sich gegen insgesamt zwölf Parteien. Darunter befinden sich Berater, frühere Funktionsträger des Versorgungswerks sowie das Land Berlin.

Kern der Vorwürfe ist eine aus Sicht des VZB fehlerhafte Beratung und Kontrolle der Kapitalanlagen. Die ApoBank war mit der Beratung zu Anlagerisiken betraut und soll diese Pflichten nach Auffassung des Versorgungswerks verletzt haben. Forvis Mazars fungierte als Abschlussprüfer und hatte zudem Bewertungen einzelner Vermögenswerte vorgenommen, die das Versorgungswerk nun als unzureichend kritisiert. Auch eine mögliche Haftung des Landes Berlin steht im Raum, da die zuständige Senatsverwaltung das Versorgungswerk nach Ansicht der Kläger nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt habe.

Besonders kritisch sieht das Versorgungswerk den hohen Anteil von Krediten und Schuldscheinen im Portfolio. Ein erheblicher Teil dieser Anlagen sei ohne ausreichende Bonitätsprüfung oder Sicherheiten vergeben worden und damit unzulässig gewesen. Die beauftragten Prüfer und Berater hätten diese Risiken erkennen und darauf hinweisen müssen, argumentiert das VZB.

„Hätte der Abschlussprüfer auch nur einzelne, wenige stichprobenhafte Untersuchungen aus der Vielzahl von Darlehen vorgenommen, wäre ihm sofort und unmittelbar die Unzulässigkeit der Darlehensvergaben aufgefallen“, erklärte ein Prozessvertreter des Versorgungswerkes gegenüber dem "Handelsblatt"

Der Fall gilt als bisher deutlichstes Beispiel für die strukturellen Probleme, mit denen zahlreiche Versorgungseinrichtungen in den vergangenen Jahren konfrontiert waren. Auf der Suche nach Rendite in Zeiten niedriger Zinsen wurden zunehmend komplexe und risikoreiche Anlagestrategien verfolgt. Die juristische Aufarbeitung beim VZB dürfte daher weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Branche haben.