Der Bundesrat hat das umstrittene Rentenpaket der schwarz-roten Koalition durchgewinkt. Mit stabilisiertem Rentenniveau, erweiterter Mütterrente und steuerfreien Zuverdiensten für Rentner bringt die Reform große strukturelle Veränderungen. Auch die Betriebsrenten werden deutlich gestärkt.
Das heftig diskutierte Rentenpaket der schwarz-roten Koalition hat die letzte politische Hürde genommen. Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz zum 1. Januar in Kraft und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die Rentenniveau, Mütterrente, Zuverdienstregeln und Betriebsrenten neu justieren.
Kern des Pakets ist die Fortführung der Haltelinie beim Rentenniveau: Die bisher nur bis 2025 geltende 48-Prozent-Grenze wird nun bis 2031 fortgeschrieben. Dafür stellt der Bund erhebliche Mittel bereit, um Rentenanpassungen so zu steuern, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unterschritten wird. Beispielhaft soll eine Rente von 1.500 Euro im Jahr 2031 rund 35 Euro höher ausfallen. Ab 2029 entstehen dadurch jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Diese steigen von 3,6 Milliarden auf bis zu elf Milliarden Euro im Jahr 2031. Es sei „ein Kern des Sozialstaats“, dass sich Arbeit lohnen müsse, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Deutlich ausgebaut wird die Mütterrente: Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig nicht mehr zweieinhalb, sondern drei Erziehungsjahre angerechnet. Ab 2027 sollen die ersten drei Lebensjahre eines Kindes unabhängig davon, ob die Mutter oder der Vater die Erziehung übernimmt, berücksichtigt werden. Die jährlichen Kosten von rund fünf Milliarden Euro gelten als wichtiger Durchbruch besonders für die CSU, die das Thema seit Langem vorantreibt.
Aktivrente: Neue steuerfreie Zuverdienstmöglichkeiten
Ein weiterer wesentlicher Baustein der Union ist die Einführung der sogenannten Aktivrente. Ab dem kommenden Jahr sollen Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Die Bundesregierung erwartet, dass rund 168.000 Menschen diese Möglichkeit nutzen könnten. Gleichzeitig fällt das Verbot weg, ältere Arbeitnehmer ohne Sachgrund befristet weiterzubeschäftigen.
Ob die Aktivrente in ihrer aktuellen Ausgestaltung durchkommt, bleibt abzuwarten. Denn der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält den Ausschluss von Selbstständigen und Gewerbetreibenden als einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Deshalb werden wir Klage einreichen und wollen damit bis zum Bundesverfassungsgericht“, kündigt BdSt-Präsident Reiner Holznagel an.
Betriebsrenten: Stärkung für Geringverdiener und KMU
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz legt die Koalition auch hier nach. Besonders kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit geringem Einkommen sollen stärker profitieren. Die Geringverdienerförderung wird ausgeweitet. Zudem sollen Arbeitgeber höhere steuerliche Anreize erhalten, Beiträge in eine Betriebsrente einzuzahlen. Neu ist zudem, dass Unternehmen ohne Tarifvertrag ein automatisches Opting-out-Modell einführen können. Beschäftigte würden dann automatisch in eine Betriebsrente eingebunden, müssen aber ausdrücklich widersprechen, wenn sie dies nicht wünschen. Darüber hinaus dürfen Pensionskassen künftig risikoreicher investieren, um höhere Renditechancen zu erschließen. Der Arbeitgeber bleibt derweil weiterhin in der Leistungspflicht.