Grundsicherung: Bundesregierung beschließt die Bürgergeld-Reform

Quelle: Deutscher Bundestages/ Felix Zahn / photothek

Die Bundesregierung baut das Bürgergeld zur „Grundsicherung“ um. Die neue Regelung soll mehr Verpflichtungen, schnellere Sanktionen und einem klaren Fokus auf Arbeitsaufnahme bringen. Jobcenter sollen stärker vermitteln und Leistungsbezieher stärker mitwirken.

Die Bundesregierung startet einen tiefgreifenden Umbau des sozialen Sicherungssystems. Künftig soll das Bürgergeld wieder „Grundsicherung“ heißen und deutlich schärfer ausgestaltet sein als das 2023 eingeführte Modell. Ziel ist laut Bundesarbeitsministerium, Sozialleistungen treffsicherer zu gestalten, Empfänger schneller in Arbeit zu bringen und die Zahl der Langzeitleistungsbezieher zu reduzieren. Der Grundsatz der Bundesregierung lautet dabei: Wer Unterstützung braucht, soll sie bekommen. Wer aber arbeiten kann, soll stärker in die Pflicht genommen werden.

Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundestages im kommenden Jahr zum 1. Juli in Kraft treten. Ob dieser Termin tatsächlich gehalten werden kann, ist noch offen. Denn zuletzt hatte die Bundesagentur für Arbeit angemahnt längere Vorlaufzeit zu benötigen. Insbesondere die technische Umsetzung sei aufwendig und machten eine längere Vorbereitung notwendig.

Herzstück der Reform ist die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang. Jobcenter sollen künftig wieder zuerst prüfen, ob eine unmittelbare Vermittlung in Erwerbsarbeit möglich ist, bevor Qualifizierungen oder Weiterbildungen angeboten werden. Besonders Menschen unter 30 Jahren sollen schneller in Arbeit geführt werden. Auch Eltern sollen früher in den Arbeitsmarkt zurückkehren: Bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes sollen sie auf Erwerbs- oder Eingliederungsmaßnahmen angesprochen werden können. Bisher galt dies erst ab dem dritten Lebensjahr.

Auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen im Rahmen einer präventiven Eingliederungsstrategie stärker unterstützt werden. Für Jugendliche in schwierigen Lebenslagen sollen Jugendberufsagenturen ausgebaut und Förderlücken geschlossen werden, um Ausbildungsabbrüche und Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern.

Strengere Mitwirkungspflichten

Dreh- und Angelpunkt der Reform sind die verschärften Pflichten für Leistungsbeziehende. Der neue Kooperationsplan soll weiterhin individuelle Beratung und Förderung enthalten, aber verbindlicher ausgestaltet werden, sobald Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Insbesondere Alleinstehende sollen in Vollzeit arbeiten, sofern dies zumutbar ist und die Hilfebedürftigkeit beendet.

Bei Pflichtverletzungen greift künftig deutlich schneller eine Leistungsminderung. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, Bewerbungen nicht schreibt oder eine Maßnahme abbricht, muss künftig sofort mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Bisher waren drei Stufen von 10, 20 und 30 Prozent vorgesehen.

Auch Terminversäumnisse werden strenger geahndet:

  • das erste Versäumnis bleibt folgenlos,
  • ab dem zweiten entfällt für einen Monat 30 Prozent der Leistung,
  • beim dritten Termin wird der Regelbedarf zunächst komplett gestrichen.

Meldet sich die Person danach weiterhin nicht, endet auch die Übernahme der Unterkunftskosten. Damit verfällt der Leistungsanspruch vollständig und muss bei Bedarf neu beantragt werden.

Für besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa Familien mit Kindern oder Menschen mit psychischen Erkrankungen, sollen Härtefallprüfungen und persönliche Anhörungen sicherstellen, dass Sanktionen nicht unverschuldet greifen.

Leistungen werden neu ausgestaltet

Auch bei den finanziellen Regelungen gibt es Anpassungen. Die bisherige einjährige Vermögenskarenz fällt weg. Stattdessen wird die Höhe des Schonvermögens künftig vom Lebensalter abhängig gemacht. Bei den Wohnkosten sollen Aufwendungen bis maximal zur eineinhalbfachen Angemessenheitsgrenze anerkannt werden. Das gilt auch während der Karenzzeit. Ziel ist, Fehlsteuerungen zu begrenzen und Wohnkosten stärker zu kontrollieren.

Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Inhalte:

  • Umbenennung der Geldleistung „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“
  • Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
  • Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs
  • Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt
  • Verbindliche Einladung zu einem persönlichen Erstgespräch
  • Höhere Verbindlichkeit beim Kooperationsplan
  • Verbesserung bei der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender (§ 16e SGB II)
  • Konsequentere Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen
  • Wirksames, gestuftes Verfahren bei Terminverweigerung – mit Möglichkeit, die Leistung vollständig einzustellen
  • Wirkungsvollere und praxistauglichere Ausgestaltung der Regelung bei Arbeitsverweigerung
  • Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen, Kopplung der Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter
  • Deckelung der Wohnkosten schon in der Karenzzeit
  • Berücksichtigung einer örtlich festgelegten Mietpreisbremse
  • Möglichkeit, eine Quadratmeterhöchstmiete festzulegen
  • Regelungen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
  • Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers zur Stärkung des Prinzips „Arbeit statt Leistungsbezug“
  • Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Jugendlichen in der Arbeitsförderung des SGB III
  • Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer Technologien

Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen aktuell Bürgergeld. Für sie und die Jobcenter bedeutet die Reform eine deutliche Verschärfung der Erwartungen. Die Ampel hatte das Bürgergeld ursprünglich eingeführt, um Sanktionen zu entschärfen und Beratung zu stärken. Die nun von der schwarz-roten Koalition geplanten Regeln gehen in die entgegengesetzte Richtung. Sanktionen sollen früher und spürbarer greifen, während die Jobcenter zugleich bessere Vermittlungsergebnisse erzielen sollen.

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