Die Arag wächst 2025 deutlich stärker als erwartet und knackt die Marke von drei Milliarden Euro Beitragseinnahmen fünf Jahre früher als geplant. Besonders Rechtsschutz und Krankenversicherung treiben die Entwicklung. Zugleich verschärft sich der Leistungsdruck im Arbeits- und Mietrecht.
Die Arag SE blickt auf ein außergewöhnlich starkes Geschäftsjahr 2025. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Renko Dirksen präsentierte beim traditionellen Pressegespräch in Düsseldorf beeindruckende Zahlen – und eine klare Botschaft an die Politik. „Der Arag geht es gut und sie entwickelt sich in großen Schritten weiter“, sagte Dirksen. Mit einem erwarteten Wachstum von 12,5 Prozent und Beitragseinnahmen von 3,14 Milliarden Euro übertrifft der Konzern seine eigenen Planungen deutlich. Das ursprüngliche Wachstumsziel für 2030 wurde damit fünf Jahre früher erreicht.
In nur vier Jahren ist der Konzern um mehr als 50 Prozent gewachsen. Treiber ist nicht nur der Erwerb der DAS UK, sondern eine ungebrochen hohe Nachfrage nach Rechtsschutz- und Krankenversicherungsprodukten. Erstmals seit Langem wächst 2025 das nationale Geschäft mit einem Plus von 13 Prozent schneller als das internationale. Allein in Deutschland rechnet das Düsseldorfer Unternehmen mit 1,75 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen und mehr als 120.000 neuen Kunden.
Rechtsschutz bleibt Wachstumsmotor
Das Kerngeschäft Rechtsschutz bleibt die stärkste Säule des Konzerns. Mit 1,83 Milliarden Euro Beitragseinnahmen (plus 10,5 Prozent) verteidigt das Unternehmen die Position als weltweit führender Rechtsschutzversicherer. Im deutschen Rechtsschutz wächst der Bestand um neun Prozent auf knapp 600 Millionen Euro.
International schlägt sich die Integration der Arag UK nieder: Die dortigen Verträge werden künftig dem internationalen Rechtsschutz zugeordnet. Aber auch strategische Entscheidungen prägen das Jahr. Denn beispielsweise der Rückzug aus dem australischen Markt sei nötig gewesen. Dort habe der Markt nach fast sechs Jahren nicht die erwartete Reaktion gezeigt. Dann werde es einfach „Zeit zu gehen“, so Dirksen.
Auch die Arag Krankenversicherung wächst zweistellig. Mit einem Plus von über 18 Prozent steigt das Beitragsvolumen auf 886 Millionen Euro. Vor allem Vollkostentarife treiben das Geschäft. Dieser Bereich stehe für 68 Prozent des gesamten Monatsbeitragsvolumens. Das Kompositsegment sei ebenfalls stabil auf 426 Millionen Euro gewachsen, ein Plus von rund neun Prozent.
Deutlich mehr Leistungsfälle
Wachstum zeigt sich jedoch nicht nur in den Zahlen, sondern auch im Bedarf der Kunden. Die Arag meldet über 650.000 Leistungsfälle im deutschen Rechtsschutz allein bis Anfang November und damit fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders ausgeprägt sind Konflikte bei Arbeit und Wohnen:
- Arbeitsrechtliche Fälle steigen um 15,5 Prozent
- Streitigkeiten in Miet- und Wohnfragen um 11 Prozent
An dieser Stelle macht sich auch die wirtschaftliche Gesamtwetterlage im Bundesgebiet bemerkbar. „Klar erkennbar ist, dass die angekündigten Kündigungswellen in der Automobilbranche und bei ihren Zulieferern beginnen. Hier stehen Unternehmen und ihre Mitarbeitenden gleichermaßen unter großem Druck", so Dirksen.
Arag fordert Rechtsmarkt-Reform
Einen wesentlichen Punkt sparte der Vorstandschef nicht aus. Denn dieses läge in den strukturellen Grenzen des deutschen Rechtsmarkts. Konkret geht es um das Anwaltsmonopol. Während Arag in Großbritannien über eine eigene Kanzlei verfügt und 80 Prozent der Fälle selbst bearbeiten kann, ist dies in Deutschland verboten. „Umso unverständlicher ist es, dass der Gesetzgeber uns untersagt, unseren deutschen Kunden die Hilfe anzubieten, die außerhalb Deutschlands selbstverständlich ist.“
Dirksen sieht in der Regelung eine Belastung für Verbraucher und Justiz. Über die eigene britische Anwaltskanzlei könne der Großteil der Probleme noch vor einem Gerichtstermin oder nach der ersten Anhörung vor Gericht gelöst werden. In Deutschland sei das nicht möglich. Hier sorge das Anwaltsmonopol zu einer fehlenden niedrigschwelligen Rechtsberatung sowie unnötigen Klagewellen. Dadurch würden wiederum die Gerichte überlastet. Er begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der bayerischen Staatsregierung, die vor- und außergerichtliche Rechtsberatung für Rechtsschutzversicherer zu öffnen. Dies schaffe einen „direkten und niedrigschwelligen Zugang zu qualifizierten Rechtsdienstleistungen aus einer Hand“.