Mütterrente: Ost-West-Vergleich der Rentenhöhen

Quelle: Gemini_Generated_Image

Die geplante „Mütterrente III“ wird zum größten Eingriff in die Bewertung von Kindererziehungszeiten seit Jahren. Ab 2027 sollen Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern die gleiche Anrechnung erhalten wie jüngere Geburtsjahrgänge. Der Rentenversicherungsbericht zeigt: Die Reform hätte deutliche finanzielle Wirkungen und große regionale Unterschiede bleiben bestehen.

Die Diskussion um die Mütterrente erhält mit dem Rentenversicherungsbericht 2025 neuen Schub. Denn der Regierungsbericht zeigt detailliert, wie stark die Kindererziehungszeiten die Rentenhöhen prägen – und wie groß der Schritt zur geplanten „Mütterrente III“ tatsächlich wäre.

Mütterrente III ab 2027: Vollständige Gleichstellung geplant

Der Bericht hält fest, dass für vor 1992 geborene Kinder derzeit 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden. Ab dem 1. Januar 2027 sollen – im Rahmen des Rentenpakets 2025 – 36 Monate anerkannt werden und damit die Bewertung vollständig an die jüngeren Jahrgänge angepasst werden. Damit würde die Kindererziehungszeit für alle Geburtsjahrgänge vereinheitlicht. Es ist ein Schritt, den der Bericht ausdrücklich als „vollständige Gleichstellung“ beschreibt .

Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten behandelt und mit 0,0833 Entgeltpunkten pro Monat bewertet. Jede zusätzliche Bewertungseinheit ist damit bares Geld. Das gilt besonders für Mütter, die in der Regel die Zeiten gutgeschrieben bekommen.

Wie groß die Wirkung ist, zeigt die Statistik des Jahres 2024:

  • 10.313.611 Renten enthalten Kindererziehungszeiten.
  • Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag dieser Renten liegt bei 928 Euro pro Monat insgesamt und bei 958 Euro in Altersrenten.

Auch bei mehreren Kindern zeigt sich ein deutlicher Effekt. Allerdings ist dieser regional unterschiedlich.

Große Unterschiede zwischen Ost und West bleiben bestehen

Trotz stark verbesserter Kindererziehungszeiten bestehen erhebliche regionale Differenzen. Laut Bericht liegt die durchschnittliche Altersrente von Müttern in Ostdeutschland zwischen 1.257 Euro und 1.295 Euro. Dagegen erhalten Mütter in Westdeutschland nur 768 bis 978 Euro monatlich. Während im Osten die Rentenbeträge von Müttern fast unabhängig von der Kinderzahl stabil sind, sinken sie im Westen mit jedem zusätzlichen Kind.

Die Einführung der Mütterrente III ist Teil des Rentenpakets 2025. Die Kosten der vollständigen Gleichstellung sollen vom Bund übernommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rentenversicherung nicht zusätzlich belastet wird. Aber: Die Kindererziehungszeiten gehören zu den teuersten rentenrechtlichen Leistungen. Laut Rentenversicherungsbericht beliefen sich die gesamten Ausgaben für Kindererziehungszeiten im Jahr 2025 auf rund 19,2 Milliarden Euro.