Besonders deutlich wird die Schieflage bei der Unterstützungskasse. Sie ist einer der ältesten und gleichzeitig flexibelsten Wege der bAV – und gerade für mittelständische Unternehmen hochattraktiv. Doch ihre steuerliche Förderung basiert bis heute auf Vervielfältigertabellen von 1946, mit einem Rechnungszins von 5,5 Prozent. Das ist nicht nur realitätsfern, sondern benachteiligt Unternehmen systematisch.
Dabei bietet die Unterstützungskasse enorme Chancen: Sie erlaubt insolvenzgeschützte Zusagen, flexible Gestaltung und eine steuerlich saubere Finanzierung. Würden ihre Rahmenbedingungen modernisiert – wie etwa durch die Umstellung auf die Heubeck-Richttafeln 2018 G und marktgerechte Zinssätze –, könnte sie zu einem echten Standardinstrument in KMU werden.
Wie eine zukunftsfähige bAV aussehen könnte
Eine moderne bAV muss drei Kriterien erfüllen: Sie muss für Arbeitgeber einfach umsetzbar, für Arbeitnehmer transparent und für beide Seiten wirtschaftlich tragfähig sein. Ein Beispiel dafür ist das Konzept smart pension:
- Es basiert auf einer kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse nach Paragraf 4d EStG.
- Die Kalkulation erfolgt realistisch, mit einer abgesicherten Lebenserwartung von 94 Jahren. So entstehen gleiche Rentenleistungen mit deutlich geringerem Kapitalaufwand als bei klassischen Modellen.
- Stirbt ein Beschäftigter vorzeitig, bleibt das Kapital nicht beim Versicherer, sondern stärkt das Kollektiv im Unternehmen.
- Arbeitgeber profitieren von voller steuerlicher Absetzbarkeit und insolvenzgeschützter Planung, Arbeitnehmer von klaren, nachvollziehbaren Leistungen.
smart pension zeigt, wie bAV aussehen kann, wenn man bestehende Instrumente intelligent nutzt, statt immer neue Sondermodelle zu erfinden.
BRSG II ist nur ein Zwischenschritt
Das Gesetz bringt notwendige Korrekturen, aber keine Lösung für die zentralen Probleme: Die Förderung bleibt zu niedrig, die Unterstützungskasse außen vor, das Opt-out zu stark eingeschränkt.
Wer die bAV wirklich verbreiten will, muss sie einfacher, fairer und produktunabhängiger machen. Dazu gehört die Erweiterung der Geringverdienerförderung auf alle Durchführungswege, die Modernisierung der Unterstützungskasse und die Möglichkeit, Opt-out-Systeme auch in nicht-tarifgebundenen Unternehmen einzuführen. Nur so wird die bAV vom Nischeninstrument zum wirklichen Hebel gegen Altersarmut – und erfüllt endlich den Anspruch, eine starke zweite Säule der Alterssicherung zu sein.
Hintergrund: Der Text erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 02-2025. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.