GAP-Deckung beim Leasing: So vermeiden Firmen teure Restschulden

Quelle: Gemini_Generated_Image

Leasing bleibt beliebt. Das gilt vor allem im Gewerbesektor. Doch während viele Unternehmer auf moderne Fahrzeuge und flexible Laufzeiten setzen, übersehen sie oft eine entscheidende Absicherung: die GAP-Deckung. Sie schützt vor finanziellen Lücken, wenn das geleaste Fahrzeug gestohlen oder zum Totalschaden wird.

Das Leasinggeschäft bleibt auch 2024 auf Erfolgskurs. Fast jeder zweite neu zugelassene Pkw ist inzwischen geleast (48 Prozent in 2024). Der Löwenanteil der Leasing-Fahrzeuge wird von Unternehmen genutzt. Die Leasing-Quote bei gewerblichen Haltern ist daher deutlich höher. Betrachtet man nur die Elektrofahrzeuge, so liegt der Anteil der geleasten E-Autos bei mehr als 60 Prozent der jährlichen Neuzulassungen. Das geht aus Zahlen des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen hervor.

Das Online-Portal Leasingmarkt.de hat in seinem Jahresrückblick wieder viele spannende Daten zusammengetragen. Demnach hatten die geleasten Fahrzeuge im Schnitt einen Bruttolistenpreis von 47.088 Euro. Das ist ein Anstieg um rund 1.400 Euro gegenüber dem Vorjahr. Trotz der höheren Fahrzeugpreise sind die monatlichen Leasingraten leicht gesunken, von 306 auf 295 Euro. Bei Gewerbekunden lag die durchschnittliche Rate mit 315 Euro sogar etwas über dem Gesamtmarktwert. Audi war 2024 mit einem Marktanteil von 13,5 Prozent der beliebteste Leasinghersteller, gefolgt von Volkswagen und Opel.

Doch während die Zahlen solide aussehen, birgt das Leasinggeschäft ein oft unterschätztes Risiko: die fehlende GAP-Deckung. Das gilt für Privat- wie auch für Gewerbeleasing zugleich.

Was passiert, wenn der Leasingwagen gestohlen oder zerstört wird?

Leasingfahrzeuge sind in der Regel durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert. Diese übernimmt im Schadenfall den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Doch hier liegt der Haken: Der Wiederbeschaffungswert liegt meist deutlich unter dem Restbetrag, den der Leasingnehmer dem Leasinggeber noch schuldet.

Diese Differenz – die berüchtigte „Lücke“ (englisch: Gap) – kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Bei hochwertigen Firmenfahrzeugen oder Neuwagen kann sie sich sogar im fünfstelligen Bereich bewegen. Genau hier greift die GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection): Sie übernimmt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Restforderung des Leasinggebers und bewahrt Unternehmen vor hohen Nachzahlungen.

GAP-Schutz: Pflicht oder Kür für Unternehmen?

Viele Leasinggeber verlangen mittlerweile den Abschluss einer GAP-Versicherung als Vertragsbestandteil. Gerade bei Neuwagen, Oberklassemodellen oder hochpreisigen Dienstfahrzeugen fällt der Wertverlust in den ersten Monaten besonders stark aus. Während der Wiederbeschaffungswert nach wenigen Monaten rapide sinkt, bleibt die Leasingrestschuld nahezu konstant.

Selbst bei kompakten oder günstigen Firmenfahrzeugen kann die Lücke nach einem Totalschaden schnell eine vierstellige Summe betragen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet das ein unnötiges Risiko, das leicht vermeidbar ist. Hinzu kommt: Die GAP-Prämie ist bei gewerblichen Fahrzeugen steuerlich absetzbar. Sie erhöht also zwar die Versicherungsrate geringfügig, bietet im Gegenzug aber finanzielle Planungssicherheit.

GAP und Neupreisentschädigung: Ein starkes Duo

Viele Unternehmer glauben, mit einer Neupreisentschädigung ausreichend abgesichert zu sein. Doch diese greift in der Regel nur für 12 bis 24 Monate nach Erstzulassung. Danach ersetzt sie nur noch den Wiederbeschaffungswert. Die GAP-Deckung ergänzt die Neupreisentschädigung ideal: Sie springt dann ein, wenn die Neuwertregelung ausgelaufen ist und deckt die Restschuld ab, die durch den Wertverlust entstanden ist. Gerade bei Leasingverträgen mit längeren Laufzeiten oder bei Fahrzeugen, die nach zwei Jahren weiter genutzt werden, ist diese Kombination unerlässlich, um das finanzielle Risiko vollständig zu schließen.

Viele Leasinggesellschaften bieten heute bereits digitale Vertrags- und Versicherungsservices an. Diese ermöglichen es, GAP-Deckungen einfach per Klick hinzuzubuchen und die Absicherung direkt mit dem Leasingvertrag zu koppeln. Die Verwaltung erfolgt meist automatisch über die Leasinglaufzeit, sodass kein separates Kündigungsmanagement nötig ist – die GAP-Deckung endet mit dem Leasingvertrag. Mit Blick auf die steigenden Fahrzeugpreise und die wachsende Bedeutung von Firmenmobilität ist die GAP-Versicherung kein Zusatz, sondern ein Muss für professionelles Risikomanagement.

Weitere Nachrichten zu den Themen

Artikel teilen