Verbraucherkreditrichtlinie: Vermittlerverband warnt vor Ungleichbehandlung unabhängiger Vermittler

Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bringt Bewegung in die Branche. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt zwar zentrale Regelungen wie die „Alte-Hasen-Regelung“, kritisiert jedoch Ausnahmen für KMU scharf. Ein Überblick über Licht und Schatten des neuen § 34k GewO.

Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vorgelegt. Kernstück ist ein neuer § 34k GewO, der künftig die gewerberechtliche Grundlage für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen schaffen soll. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht in dem Entwurf Licht und Schatten.

Besonders erfreut zeigt sich der Verband über die vorgesehene Übergangsregelung. Vermittler, die seit Januar 2021 ohne Unterbrechung tätig sind, können ihre Arbeit fortführen, ohne eine erneute IHK-Sachkundeprüfung ablegen zu müssen. „Das ist ein wichtiges Signal für die Praxis und verhindert, dass erfahrene Vermittler wegen eines Engpasses bei der Prüfungsabnahme in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der Verband hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv für diese Lösung starkgemacht.

Zudem fordert der AfW, dass die Qualifikation „Immobiliardarlehensfachmann IHK“ (Sachkundeprüfung nach § 34i GewO) erneut als gleichwertige Sachkunde anerkannt wird. Diese Möglichkeit war im Referentenentwurf noch enthalten, ist jedoch im Regierungsentwurf gestrichen worden.

Kritisch sieht der Verband die fehlende Festlegung der jährlichen Weiterbildungsstunden. Während im Referentenentwurf noch von fünf Stunden pro Jahr die Rede war, ist im aktuellen Text keine konkrete Zahl mehr genannt. Der AfW fordert hier eine verbindliche, aber praxistaugliche Regelung, die die Grenze von fünf Stunden nicht überschreiten sollte.

Kritik: Ungleiche Regeln für KMU

Deutlich schärfer fällt die Kritik an einer geplanten Ausnahme aus. Denn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen keine Erlaubnis benötigen, wenn sie Verbraucherdarlehen ausschließlich zur Finanzierung ihrer eigenen Produkte vermitteln. Das betrifft beispielsweise Autohäuser oder Möbelhäuser. Für den AfW ist das ein klarer Wettbewerbsnachteil für unabhängige Vermittler. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, kritisiert Rottenbacher. „Während unsere Mitglieder umfangreiche Sachkunde und Zulassung nachweisen müssen, dürfen andere Marktteilnehmer ohne jegliche Qualifikation weiterhin Verbraucherdarlehen vermitteln. Das untergräbt das Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzniveaus.“

Trotz der Kritikpunkte will der AfW den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Ziel bleibe ein einheitliches, faires und praxisnahes Regelwerk für alle Vermittler zu schaffen. Dies solle unabhängig von Unternehmensgröße oder Vertriebsweg geschehen.