Versicherungsmathematiker: 'Politik muss betriebliche Altersversorgung von unnötigen Restriktionen befreien'

Quelle: IVS

Die Versicherungsmathematiker vom IVS fordern Tempo bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II und sehen gleichzeitig Handlungsbedarf. Die Aktuare drängen bereits auf ein BRSG III mit flexibleren Garantien und moderneren Rentenmodellen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung attraktiver und renditestärker zu machen.

Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) mahnt zur Eile: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) müsse ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten. „Das BRSG II enthält wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung und sollte jetzt zeitnah und ohne erneute Diskussionen in Kraft treten“, betonte IVS-Vorsitzender Stefan Oecking im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs.

Doch das IVS belässt es nicht bei dieser Forderung. Schon jetzt stellt der Verband konkrete Vorschläge für ein mögliches BRSG III vor. Ihr Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) von unnötigen Restriktionen zu befreien und ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Eine zentrale Forderung ist die Flexibilisierung der Rentenbezugsphase, um auch im Rentenbezug eine renditestarke betriebliche Altersversorgung außerhalb der reinen Beitragszusage und damit außerhalb des Sozialpartnermodells zu ermöglichen. Dazu gehören insbesondere eine flexiblere Gestaltung des Garantieniveaus und der Leistungsdynamisierung in der Rentenphase.

Eine zentrale Baustelle ist aus Sicht der Versicherungsmathematiker die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML). Der bisher vorgeschriebene volle Beitragserhalt wirkt wie ein „Renditekiller“. Er zwinge die Anbieter zu einer defensiven Kapitalanlage, die zwar Sicherheit verspricht, in Zeiten steigender Inflation aber Kaufkraftverluste riskiert. Das IVS schlägt daher vor, die gesetzliche Mindestgarantie auf 60 Prozent der eingezahlten Beiträge abzusenken. So ließen sich sachwertorientierte Anlagen besser integrieren, die langfristig Renditen oberhalb der Inflation ermöglichen, während ein Grundschutz durch die abgesenkte Garantie bestehen bleibt.

Auch die Rentenphase müsse dringend modernisiert werden. Derzeit schreibt der Gesetzgeber bei Direktversicherungen und Pensionskassen eine lebenslange garantierte Rente mit stufenweiser Erhöhung durch Überschussanteile vor. Diese sogenannte „Garantietreppe“ führe zu niedrigen Startrenten und beschränke die Renditechancen. Attraktive Rentenhöhen würden so oft erst im hohen Alter erreicht.

Das IVS fordert deshalb mehr Flexibilität bei der Rentengestaltung: Möglich werden solle eine Startrente mit Teilgarantie, bei der ein garantierter Basisbetrag durch Überschüsse oder Fondserträge ergänzt wird. Dieses „Schieberegler“-Modell würde eine individuellere Balance zwischen Sicherheit und Renditechancen ermöglichen und könnte je nach Risikoappetit des Versicherten verschoben werden.

„Wir brauchen eine betriebliche Altersversorgung, die auch in der Rentenbezugsphase höhere Renditechancen bietet, und das nicht nur im Sozialpartnermodell, sondern in der Breite“, so Oecking. „Dafür müssen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.“