Beitragsbemessungsgrenze 2026: Steigende Rechengrößen für Krankenversicherung und Rentenversicherung

Quelle: Tobias Koch

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden sich auch im kommenden Jahr erhöhen. So soll diese in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro und in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro steigen. Die Erhöhungen liegen im Schnitt der letzten Jahre.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 stehen offenbar fest. Die Zahlen werden normalerweise im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung veröffentlicht. Doch aktuell befindet sich das Papier noch in der Ressortabstimmung. Dennoch liegt Evangelischen Pressedienst (epd) der Entwurf vor. Darüber hatte zunächst das Nachrichtenmagazin "Politico" berichtet.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Sozialabgaben für Besserverdienende spürbar anheben. Das Arbeitsministerium plant, die Beitragsbemessungsgrenzen in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung deutlich nach oben zu setzen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung deutlich zu erhöhen. Die Anpassung folgt der allgemeinen Lohnentwicklung. Laut Entwurf betrug die gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 rund 5,16 Prozent. Auf dieser Basis wurden die neuen Grenzen festgelegt.

Ab 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung erstmals bundeseinheitlich auf jährlich 101.400 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dann eine Grenze von 69.750 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze wächst auf 77.400 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pflegeversicherung wird um 3.600 Euro auf 77.400 Euro angehoben. Das entspricht einem Zuwachs von 4,9 Prozent. Im Jahr 2025 stieg die Grenze um 4.500 Euro, nachdem sie sich zuvor um 2.700 Euro erhöht hatte. Im Vorjahr wurden viele Rechengrößen ausnahmsweise nicht erhöht oder sogar gesenkt.

Damit wird der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.450 Euro möglich. Im Jahr 2025 lag diese Grenze bei 6.150 Euro. Der Zugang zur PKV wird also weiter erschwert.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) in der GKV steigt, und zwar um jährlich 3.600 Euro auf 69.750 Euro, was einem Plus von 5,4 Prozent entspricht. Monatlich steigt die Grenze um 300,00 Euro auf 5.812,50 Euro. Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, sind beitragsfrei.

In der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung erhöht sich die BBMG monatlich beziehungsweise von 96.600 auf 101.400 Euro jährlich. Diese Erhöhungen fallen mit etwa 5,0 Prozent niedriger aus als im laufenden Jahr.