Verbraucherzentrale zu Tierkrankenversicherung: Worauf Halter achten müssen

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Tierarztbesuche können für Hunde- und Katzenhalter schnell teuer werden. Eine Tierkrankenversicherung schützt zwar vor hohen Kosten, ist aber selbst kostspielig und mit Einschränkungen verbunden. Verbraucherschützer raten deshalb zu einem sorgfältigen Vergleich der Tarife oder zur Rücklagebildung.

Tierhalter in Deutschland stehen oft vor der Frage, ob sich eine Tierkrankenversicherung lohnt. Denn Behandlungen oder Operationen beim Tierarzt können schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine Behandlung oder Operation von Hund und Katze beim Tierarzt oder in der Tierklinik kann schnell ins Geld gehen.

Allerdings können die Policen, je nach Alter und Vorerkrankung des Tieres, selbst teuer sein und längst nicht alle Behandlungen abgedecken. „Die Unterschiede bei den Preisen und den versicherten Risiken einer Tierkrankenversicherung sind enorm“, erklärt Anna Follmann, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Ihr Rat: Vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche Leistungen enthalten sind und Tarife intensiv vergleichen.

OP- oder Vollversicherung – große Preisunterschiede

Grundsätzlich unterscheiden die Versicherer zwischen einer Operationskostenversicherung und einer Krankenvollversicherung. Letztere ist deutlich teurer, deckt aber auch mehr Behandlungen ab. Der Preis hängt stark vom Alter des Tieres ab: Je älter Hund oder Katze beim Vertragsabschluss sind, desto höher fallen die Beiträge aus.

Bei älteren Tieren oder Vorerkrankungen wird häufig ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Ist das Tier bereits krank, greifen zudem Wartezeiten von bis zu drei Monaten.

Die Versicherungen erstatten Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Operationen, Medikamente, Diagnostik und Klinikaufenthalte. Doch nicht alles ist abgesichert:

  • Kastrationen und Sterilisationen ohne medizinische Indikation werden meist nicht übernommen.
  • Impfungen oder Kennzeichnungen wie Chip oder Tätowierung sind oft ausgeschlossen oder nur teilweise erstattungsfähig.

Auch die Höhe der Erstattung ist begrenzt. Üblich sind 80 Prozent der anerkannten Kosten, teils mit jährlichen Obergrenzen von etwa 2.500 Euro. Ein weiteres Risiko für Tierhalter: Tierärzte dürfen nach dem einfachen bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen, doch Versicherer übernehmen nicht immer die höchsten Sätze.

Alternative: Rücklagen bilden

Angesichts der hohen Kosten und teils strengen Bedingungen rät die Verbraucherzentrale, Alternativen in Betracht zu ziehen. Wer regelmäßig Geld für mögliche Tierarztkosten zurücklegt, kann ebenfalls vorsorgen – ohne an Vertragsbedingungen gebunden zu sein.