Supervermächtnis: Steueroptimierung bei Testament und Nachfolge

Quelle: Margit Winkler@IGB

Das Supervermächtnis ist ein oft unterschätztes Instrument in der Nachfolgeplanung. Richtig eingesetzt, können Erben damit erhebliche Steuern sparen. Gute Vermittler können hier Kompetenz zeigen und Kunden echte Vorteile verschaffen, unterstreicht Margit Winkler, Leiterin des Instituts Generationenberatung (IGB).



Berater können auf diese sehr attraktive Möglichkeit bei der Gestaltung von Testamenten hinweisen, ihre Kompetenz damit steigern, künftige Vermächtnisse aus dem Vermögen separieren und renditestark, da auf lange Laufzeiten ausgelegt, anlegen. Die Testamentserstellung erfolgt immer über Juristen.


Aus Sicht der „fleißigen“ Babyboomer erfordern die steigenden Immobilien- und Vermögenswerte intelligente Lösungen in der Nachfolgegestaltung. Neben Flexibilität sollte die Umsetzung möglichst kosteneffizient und steuersparend sein. 



GenerationenBerater IHK kennen ausgezeichnete Möglichkeiten, um steueroptimierte Regelungen im Testament zu verankern. Erstaunlicherweise nutzen viele Notare das Supervermächtnis nicht, obwohl es den Hinterbliebenen erhebliche steuerliche Vorteile bietet und diese handlungsfähig macht. Während Notare hervorragende Juristen sind, fehlt oft die Spezialisierung auf das Erbrecht.

Was ist ein Supervermächtnis? 


Das Super- oder Zweckvermächtnis ist in § 2156 BGB geregelt: 



„Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen.“*

Praktische Anwendung in der Erbgestaltung 


Beispielsweise kann im Berliner Testament der überlebende Ehegatte als Alleinerbe mit der Verpflichtung belastet werden, einen bestimmten Vermögensanteil als Vermächtnis an die gemeinsamen Kinder zu übertragen. 
Auf diese Weise können die steuerlichen Freibeträge optimal genutzt werden. 



Noch vorteilhafter: Auch die Kinder können innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall Vermögensanteile an ihre eigenen Kinder (die Enkel des Erblassers) weitergeben, wodurch weitere steuerliche Freibeträge genutzt werden. 



Die Hauptvorteile des Supervermächtnisses: 


  • Maximale Nutzung der steuerlichen Freibeträge beim Tod des Erstversterbenden 

  • Flexible Umsetzung durch den Hinterbliebenen innerhalb eines festgelegten Zeitraums 

  • Steuerliche Entlastung für die Erben 



Beispielrechnung:

Erblasservermögen (ohne steuerfreies Familienheim):

1.700.000 € 
Erbfolge im Berliner Testament: 



Ohne Supervermächtnis:

  • 
Ehefrau erbt: 1.700.000 €

  • Freibetrag: 500.000 €
  • 
Zu versteuern: 1.200.000 € 

  • Steuerlast (19 %): 228.000 € 



Mit Supervermächtnis: 


  • Ehefrau vermacht je 400.000 € an die Kinder 

  • Ehefrau vermacht je 200.000 € an die Enkelkinder
  • 
Die steuerlichen Freibeträge des Verstorbenen werden optimal genutzt
  • 
Steuerlast: 0 € 



Fazit: 


Ein juristisch einwandfrei formuliertes Testament mit einem Supervermächtnis kann erhebliche Steuerersparnisse bringen. Im Unterschied zum Pflichtteilsanspruch kann das Supervermächtnis auch Immobilien ggf. mit Nießbrauch sein.



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