Die Bundesregierung will mit einem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung ausbauen. Doch der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) sieht den Referentenentwurf kritisch – vor allem im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen.
Mit dem geplanten 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) insbesondere im Mittelstand zu stärken. Verbesserungen am Sozialpartnermodell, etwa durch höhere Förderbeiträge für Geringverdiener, sind Bestandteil des Referentenentwurfs.
Aus Sicht des Bundesverband Deutscher Vermögensberater gehen diese Reformen jedoch am Bedarf vieler KMU vorbei. „Vor allem bei den kleineren KMU sind Leistungszusagen selten. Wenn sie eine bAV anbieten, dann fast immer die Direktversicherung. […] Die beabsichtigten Verbesserungen des Sozialpartnermodells gehen deshalb mit diesem ins Leere, wenn der Mittelstand im Fokus steht“, kommentiert Dr. Helge Lach, Vorsitzender des BDV.
Die geplante Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen ist nach Ansicht des BDV ebenfalls mit erheblichen Restriktionen versehen: Zustimmung der Gewerkschaften, Kostenbeteiligung – Faktoren, die den Nutzen für kleinere Betriebe infrage stellen. Lach hält daher einen „Run“ auf das Modell für ausgeschlossen.
Auch die Gründe für die geringe bAV-Durchdringung im Mittelstand bleiben laut BDV unberücksichtigt. Hohe Fluktuation, schwankende Umsätze und die komplexe Regelungslandschaft mit verschiedenen Durchführungswegen und steuerlichen sowie bilanziellen Folgen seien Hürden, die KMU allein nicht überwinden könnten. Hier fehle es an Unterstützung im Gesetzesentwurf.
Der BDV befürchtet zudem, dass die Reform eher Druck auf nicht tarifgebundene Unternehmen ausüben könnte. Lach sieht Parallelen zum Tariftreuegesetz: Nur tarifgebundene Unternehmen sollen Vorteile nutzen können – ein Problem für Start-ups oder Betriebe mit engen Ressourcen.