Der Vermittlerverband BVK legt bei der Kritik um den Vertrieb von Nettopolicen nach. Der Verband fordert mehr Transparenz und Unterstützung für die Beratung. Die Versicherer stehen dabei in der Pflicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat beim Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten schwere Mängel entdeckt. Die Kritik der Finanzaufsicht ziel auf die Versicherer. Eine Vielzahl der Unternehmen halte sich nicht an die gesetzlich geforderten Pflichten und überträgt Verantwortung auf die Vermittlerschaft. Demnach sei die Beratung oftmals lückenhaft und der Kundennutzen häufig nicht nachvollziehbar.
Ein weiteres Problemfeld offenbart sich bei sogenannten Kick-back-Zahlungen. Denn viele Versicherer wissen nicht, ob ihre Vermittler Rückvergütungen von Fondsgesellschaften erhalten. Auch deren Höhe ist ihnen unbekannt. Dabei könnten diese verdeckten Zahlungen erhebliche Fehlanreize setzen. Vermittler könnten sich bei der Produktauswahl von ihrer eigenen Vergütung leiten lassen und eben nicht vom Kundeninteresse.
BVK kritisiert Versicherer
Nun meldet sich auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) zu Wort und liefert eine klaren Botschaft: Nicht die Vermittler, sondern die Versicherer müssen in der Pflicht stehen, wenn es um transparente Beratung, fairen Kundennutzen und gesetzeskonforme Vertriebspraktiken geht.
Für den BVK ist dieses Verhalten nicht akzeptabel. „Die BaFin stellt fest, dass Versicherer verpflichtet sind, über die Unterschiede zwischen Brutto- und Nettopolicen umfassend aufzuklären“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es ist nicht in Ordnung, dass Vermittler allein für die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten verantwortlich gemacht werden, während sich einige Gesellschaften ihrer Verantwortung entziehen.“
Tatsächlich beschränkt sich die Aufklärung in der Praxis häufig auf den lapidaren Hinweis, dass sich die Kostenstrukturen unterscheiden. Was oft verschwiegen wird: Die gesetzliche Begrenzung der Abschlusskosten bei vorzeitiger Kündigung gilt nur für Bruttopolicen. Bei Nettopolicen entfällt dieser Schutz, da die separat vereinbarte Vermittlungsvergütung nicht unter § 169 Abs. 3 VVG fällt. Für Kunden kann das im Ernstfall teuer werden.
Der BVK fordert deshalb von den Versicherungsunternehmen mehr Verantwortung: im Produktdesign, in der Dokumentation und bei der Vertriebsunterstützung. „Vermittlerinnen und Vermittler benötigen verlässliche Informationen und rechtssichere Rahmenbedingungen, um ihrer Beratungsaufgabe im Sinne der Kunden nachkommen zu können“, betont Heinz. Nur so könne die Qualität der Beratung gesichert werden und nur so lasse sich das Vertrauen in Netto-Versicherungsanlageprodukte erhalten.