Die „Rente mit 63“ verfehlt häufig ihre Zielgruppe. Denn besonders stark belastete Berufsgruppen profitieren oft nicht. Eine DIW-Studie fordert daher, nicht nur Versicherungsjahre, sondern auch die tatsächliche Belastung am Arbeitsplatz als Kriterium zu berücksichtigen. Das könnte zu mehr Fairness im Rentensystem führen.
Wer nach 45 Versicherungsjahren in den Ruhestand geht, darf dies ohne Abschläge. So sieht es die Regelung zur sogenannten „Rente mit 63“ vor. Diese sollte es langjährig Versicherten ermöglichen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne hohe Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Der umgangsprachlich bekannte Name "Rente mit 63" ist dabei nicht ganz korrekt. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Der Begriff „Rente mit 63“ trifft somit auf diese Variante nicht mehr zu. Im Jahr 2025 liegt die Altersgrenze für den Geburtsjahrgang 1960 bei 64 Jahren und 6 Monaten.
Die Regelung wird häufig mit stark belasteten Berufsgruppen wie Beschäftigten in der Gastronomie, in der Kranken- und Altenpflege oder dem Handwerk in Verbindung gebracht. Allerdings bleiben Menschen, die lange in solchen Berufen mit sehr hohen Belastungen gearbeitet haben, oft außen vor. Denn sie erreichen die geforderten 45 Versicherungsjahre häufig nicht. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dies liegt etwa an gesundheitlichen Einschränkungen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien.
„Die Dauer der Erwerbskarriere ist ein unzureichender Indikator, um berufliche Belastungen zu messen“, sagt Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und einer der Studienautoren. In Summe wurden die Erwerbsverläufe von knapp 8.000 westdeutschen Männern des Jahrgangs 1957 untersucht. Frauen konnten in die Untersuchung nicht einbezogen werden, da die IAB-Daten keine Informationen zu Kindern und Kindererziehungszeiten enthielten, die für den Anspruch auf eine Rente nach 45 Versicherungsjahren aber mitzählen. Männer machten diese Erziehungszeiten kaum bis gar nicht geltend.
Das Ergebnis: Nur ein Fünftel von ihnen kam auf die erforderlichen 45 Jahre und von diesen wiederum war nicht einmal ein Drittel stark belastet. Menschen mit langen Erwerbsbiografien hätten häufig in weniger belastenden Berufen gearbeitet, wie etwa im öffentlichen Dienst, der Verwaltung oder in akademischen Tätigkeiten. Dagegen sind in der Gastronomie, Pflege oder im Handwerk und damit in Bereichen mit hoher körperlicher und psychischer Belastung längere Erwerbsphasen oft nicht möglich.
„Hohe Belastungen beobachten wir bei kürzeren Erwerbskarrieren anteilig häufiger, während bei längeren Laufbahnen die Bedeutung von Beschäftigungsphasen mit geringeren Belastungen zunimmt“, so Studienautor Johannes Geyer. Mit anderen Worten: Wer besonders hart arbeitet, fällt zu oft durch das Raster. „Die Dauer der Erwerbskarriere ist ein unzureichender Indikator, um berufliche Belastungen zu messen“, sagt Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und einer der Studienautoren.
Die Studienautoren fordern daher einen grundlegenden Kurswechsel in der Rentenpolitik. Anstelle eines starren Kriteriums wie der Versicherungsjahre, solle die tatsächliche gesundheitliche Belastbarkeit in den Fokus rücken. „Wir brauchen zielgerichtete Instrumente, die sicherstellen, dass besonders belastete Berufsgruppen, die oft gar nicht auf 45 Versicherungsjahre kommen, nicht durchs Raster fallen", empfiehlt Lars Felder, ebenfalls Studienautor.
Ein mögliches Vorbild sehen die Autoren in der österreichischen Schwerarbeitspension, bei der auch die Art der Tätigkeit und deren Belastung als Kriterium gilt. Das gelte bislang allerdings nur für körperliche Arbeit. Diese sollte nach Ansicht des DIW auch um psychische Belastungen erweitert werden.
Ein weiterer Vorschlag sei ein altersabhängiges Berufsunfähigkeitskriterium, das besonders belasteten Personen einen flexibleren Rentenzugang eröffnet – inklusive der Möglichkeit, teilweise weiterzuarbeiten, wenn es die gesundheitliche Lage erlaubt. „Eine solche Reform würde für mehr Gerechtigkeit sorgen und die Rentenversicherung langfristig zukunftsfähiger machen“, resümiert Peter Haan.