Rentenpläne der Koalition: Mütterrente kommt schneller - Reform der Riester-Rente bleibt aus

Quelle: Gemini

Die Koalition hat die Pläne für eine Reform der Rente konkretisiert und überrascht mit einer vorgezogenen Einführung der erweiterten Mütterrente. Auch das Rentenniveau wird bis 2031 stabilisiert. Doch aus Sicht der Versicherungsbranche bleibt ein zentrales Thema außen vor: Die Riester-Reform fehlt im Vorhaben.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsausschuss auf ein Rentenpaket geeinigt und dabei vor allem mit einer vorgezogenen Einführung der ausgeweiteten Mütterrente für Aufsehen gesorgt. Diese soll nun bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und damit ein Jahr früher als bisher angenommen. Hintergrund der Entscheidung: Das Rentenpaket sei laut Union und SPD ein erster Schritt, um das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu sichern. Technische Herausforderungen bei der Umsetzung sollen durch eine rückwirkende Auszahlung gelöst werden, sollte der Starttermin organisatorisch nicht haltbar sein.

Künftig sollen auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, längere Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Damit verbunden ist eine höhere monatliche Rente für Millionen betroffene Mütter. Die Deutsche Rentenversicherung hatte allerdings darauf hingewiesen, dass der Start frühestens 2028 realistisch sei. Immerhin müssten die individuellen Ansprüche aufwendig geprüft werden. Die Koalition hält dennoch am neuen Zeitplan fest.

Zudem soll die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 verlängert werden. Damit bleibt das Absicherungsniveau bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens bestehen. Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) beziffert die Kosten des ersten Rentenpakets auf insgesamt 11,2 Milliarden Euro bis 2031.

Einhergehend damit wird auch die Strategie der ‚doppelten Haltelinie‘ der Vergangenheit angehören. Die Festschreibung des Beitragssatzes bei unter 20 Prozent soll also nicht nach 2025 fortgesetzt werden. Heißt: Die Bundesregierung rückt von der bis dato gültigen Strategie der ‚doppelten Haltelinie‘ ab. Diese war von im Jahr 2018 im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes von der Bundesregierung eingeführt worden.

Passend hierzu skizziert der Rentenversicherungsbericht die voraussichtlichen Steigerungen der Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2027 soll der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent liegen. Bis zum Jahr 2030 steigt der Beitragssatz auf 20,2 Prozent und bleibe damit deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze von 22 Prozent. 2037 würde der Beitragssatz schließlich 21,1 Prozent betragen.

Für den Herbst 2025 kündigt die Koalition ein zweites Rentenpaket an. Darin enthalten sein sollen die Aktivrente, Frühstartrente sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Frühstartrente soll ab 2026 eingeführt werden, während sich bei den übrigen Maßnahmen das Kabinett im Herbst final positionieren will.

Doch für die Versicherungsbranche gibt es einen klaren Wermutstropfen. Denn die lange erwartete Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – sprich der Riester-Rente – wird im aktuellen Ergebnispapier nicht einmal erwähnt. Das lässt befürchten, dass eine strukturelle Überarbeitung dieses viel kritisierten Produkts weiterhin auf sich warten lässt.