Neuer Gehaltstarifvertrag für Versicherungsvermittler ab Juli 2025

Quelle: DALL-E

Der Vermittlerverband BVK und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben einen neuen Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe abgeschlossen. Durch zwei deutliche Gehaltssteigerungen sollen Angestellte und Azubis von Versicherungsvertretern und Maklerbüros künftig mehr Geld erhalten.

Im August 2018 hatten sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und die Gewerkschaft ver.di zuletzt auf einen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Dieser sah unter anderem vor, dass die Gehälter zum 1. September 2018 um zwei Prozent und zum 1. September 2019 um weitere 1,3 Prozent erhöht werden.

Seit dem Auslaufen des alten Vertrags Ende August 2020 gab es keine einheitliche tarifliche Grundlage mehr für das Versicherungsvermittlergewerbe. In der Zwischenzeit mussten viele Betriebe eigenständig Vergütungsregelungen treffen.

Fünf Jahre nach Auslaufen des alten Tarifvertrags haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe geeinigt. Die Tariferhöhung kommt in zwei Stufen: Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Gehälter zunächst um 8,5 Prozent. Eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent folgt zum 1. Juli 2026. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2027.

Mit dieser Regelung berücksichtigt der Abschluss die wirtschaftliche Heterogenität in der Vermittlerbranche. Denn Unternehmen, die zuletzt in Eigenregie ihre Mitarbeiter besser entlohnt hatten, werden nicht „bestraft“. Konkret heißt das, dass bereits gezahlte Erhöhungen auf die neue tarifliche Anpassung angerechnet werden. Liegt die unternehmensinterne Gehaltserhöhung seit 2020 sogar über dem neuen Tarifwert von 8,5 Prozent, entfällt eine weitere tarifliche Erhöhung.

„Betrachtet man die erste Anpassung von 8,5 Prozent im Kontext der vergangenen „anpassungsfreien“ Jahre, ergibt sich seit 2020 eine durchschnittliche jährliche Gehaltserhöhung von lediglich rund 1,4 Prozent. Damit überfordern wir die Vermittlerbetriebe nicht“, sagt BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer.

Auch für Auszubildende gibt es erfreuliche Nachrichten. Die Ausbildungsvergütung wird im ersten Lehrjahr auf 970 Euro festgesetzt, steigt im zweiten Jahr auf 1.030 Euro und erreicht im dritten Ausbildungsjahr 1.100 Euro monatlich. „Wenn man dies mit den durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen vergleicht, liegen diese Werte deutlich über denen anderer Branchen“, so BVK-Vizepräsident Vollmer. „Grund dafür ist, dass in Zeiten des Nachwuchsmangels an Versichererstandorten wie Hamburg, München, Köln und Stuttgart Azubis nur mit einer Vergütung auf dem Niveau des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) zu bekommen sind.“