Altersvorsorge muss einfacher und renditestärker werden. Der Wirtschaftsweise Martin Werding fordert dazu eine engere Verzahnung von betrieblicher und privater Vorsorge mit einem verpflichtenden Standardprodukt für Arbeitnehmer. Davon sollen vor allem kleine Betriebe profitieren.
Einfacher, verbindlicher, rentabler. So stellt sich Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland vor. Auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) sprach sich der Sozialökonom für eine grundlegende Reform aus, die insbesondere die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge stärker verzahnen soll. Mit der angedachten Verbindung von betrieblicher und privater Vorsorge solle das gesetzliche Rentensystem entlastet und zugleich attraktivere Optionen für Beschäftigte geschaffen werden. Darüber berichtet das Online-Portal "t-online"
Kern seiner Idee ist ein neues Standardprodukt für die private Altersvorsorge, das als verpflichtendes Angebot für Arbeitnehmer eingeführt wird. Das Produkt, dass der Nachfolger der Riester-Rente wäre, soll kapitalgedeckt sein und auch kleineren Betrieben zur Verfügung stehen. Dies solle etwa durch eine Integration in die betriebliche Altersversorgung (bAV) geschehen. Arbeitnehmer, die bereits anderweitig vorsorgen, sollen eine Opt-Ou-Möglichkeit bekommen.
Gerade für kleine Unternehmen könnte dies ein Weg sein, dem Fachkräftemangel mit einem verständlichen und attraktiven Vorsorgeangebot zu begegnen. Denn hier besteht eines der größten Probleme betrieblichen Altersversorgung. Durch die Vielzahl von Durchführungswegen und Produkten in der betrieblichen Vorsorge ist es insbesondere für kleinere Arbeitgeber oft unübersichtlich und verwirrend passende Produkte zu finden und den Arbeitnehmern an die Hand zu geben. Im Ergebnis fehlen bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen Angebote der zweiten Säule. Die aktuelle bundesweite bAV-Marktdurchdringung ist eher auf Tarifverträge und Angebote der großen Unternehmen zurückzuführen.
In kleinen Betrieben mit bis zu vier Beschäftigten bietet nur jedes vierte Unternehmen eine bAV an. Nur etwa jeder fünfte Mitarbeiter nutzt ein derartiges Angebot seines Arbeitgebers. Besonders gering ist die Verbreitung bei jüngeren und geringverdienenden Arbeitnehmern. Das zeigen Daten des Bundesarbeitsministeriums.
Zudem sprach sich Werding gegen eine Kapitaldeckung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Konstrukte wie das sogenannte Generationenkapital oder eine umfassende Aktienrente seien zu anfällig für politische Eingriffe und Zweckentfremdung. Stattdessen solle Kapitaldeckung gezielt im Bereich ergänzender Vorsorgeformen gefördert werden.
Mit Zulagen wie bei Riester-Rente die Altersvorsorge stärken
Die Werding-Rente ist ein weiterer spannender Ansatz für eine Reform der Altersvorsorge. Die Union will mit der Frühstart-Rente einen neuen Weg in der Altersvorsorge gehen. Der Staat soll ab 2026 jedem Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr in ein persönliches Altersvorsorgedepot zahlen. "Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden", heißt es im Koalitionsvertrag. Das Kapital soll in Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere investiert – steuerfrei und unangetastet bis zur Rente.
Einen deutlich breiteren Vorschlag bringt Helge Lach, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater (BDV), ins Spiel. Sein Konzept sieht eine verknüpfte Reform von Riester und Frühstart-Rente vor. Zudem sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch junge Erwachsene und Späteinsteiger jenseits der 50 beteiligt werden. Sein Modell sieht Zulagen für Eigenbeiträge vor. Die Basisidee: Wer selbst vorsorgt, wird belohnt. Analog zur Idee der Riester-Rente sollen Eigenbeiträge mit Zulagen belohnt werden. So soll es für 15 Euro Eigenbeitrag 15 Euro staatliche Zulage geben. Als Produkte sollen Fondssparen, Rentenversicherungen und Bausparen zugelassen sein. Überdies solle das Produkt auf die Ertragssteuer in der Ansparphase verzichten. Durch einen Förderverlust bei vorzeitiger Verfügung vor dem 63. Lebensjahr könne auch der Sinn als Altersvorsorge-Produkt untermauert werden. Als weitere Optionen sieht er Aufstockungsmöglichkeiten beim Eintritt ins Erwerbsleben sowie feste Kinderzulagen als Anerkennung der Erziehungsleistung.