Was Verbraucherschützer von einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten

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„Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben“, so Verbraucherschützer in einem Welt+-Beitrag. Dort wurde auch vorgestellt, auf welche Leistungspunkte Kunden aus Sicht der Verbraucherschützer achten sollten.

Im Beitrag kommen die Verbraucherschützer Constantin Papaspyratos, Chefökonom beim Bund der Versicherten (BdV), und Philipp Wolf, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, zu Wort. „Wir halten die Berufsunfähigkeitsversicherung für die wichtigste Versicherung, die gegen existenzbedrohende Risiken wie den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft absichert“, so Wolf. Papaspyratos stellt zudem heraus, dass er die BU-Versicherung für wichtiger als die zusätzliche Altersvorsorge hält.

In dem Welt+-Beitrag werden auch einige Leistungspunkte von BU-Versicherungen aufgeführt, bei denen keine Abstriche gemacht werden sollten, um die Beitragshöhe zu reduzieren:

  • Vorsicht bei Staffelregeln! Einige Versicherer würden eine volle BU-Rente erst ab einer Berufsunfähigkeit von 75 % zahlen. Stattdessen sollte darauf geachtet werden, dass die BU-Rente gezahlt wird, wenn der Versicherte voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung! Ist abstrakte Verweisung vereinbart, könnte der Versicherer Leistungen verweigern, wenn der Versicherte in einem gleichwertigen Beruf arbeiten könnte, der seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht.
  • Keine Beitragszahlung während der Leistungsprüfung! Während der Versicherer den Leistungsfall prüft, sollten die Beiträge gestundet werden.
  • Kündigungsverzicht bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung! Gibt der Versicherte ohne Verschulden Vorerkrankungen nicht an, sollte der Versicherer auf Kündigung oder Beitragserhöhung verzichten. Diese Verzichtserklärung sollte auch im Vertrag stehen.
  • Auf Beitragsdynamik achten! Im Text heißt es auch, der BU-Vertrag solle eine Beitragsdynamik enthalten. Damit steigen zwar die Beiträge. Aber auch die BU-Rente. Gedacht ist das als eine Art Inflationsausgleich.
  • Der BU-Vertrag sollte zudem Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.
  • Als Versicherungssumme sollten mindestens 50 % des bisherigen Nettoeinkommens abgesichert werden, heißt es im Welt+-Beitrag. Noch besser wären 70 bis 80 %.