Elementarschadenversicherung: Wegfall der Versicherungssteuer gefordert

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Als weitere Möglichkeit, sehr hohe Prämien abzuwenden, nennt Happacher höhere Selbstbehalte. „Hierdurch ließen sich individuelle Prämien deutlich senken, da ein Teil des Risikos vom Versicherungsnehmer selbst getragen würde. Der Versicherungsschutz dient dann der grundlegenden Existenzsicherung, nicht dem 100-prozentigen Schutz vor allen Verlusten“, schreibt die DAV dazu.

Die Aktuare sorgen sich insbesondere bei einer Pflichtversicherung um die Auswirkungen von Kumulschäden. Solche Schadenhäufungen verursachen außergewöhnlich hohe Kosten. Hinzu kommt, dass nach einem so großen Schadenereignis die Material- und Reparaturkosten in einem betroffenen Gebiet in die Höhe schießen. Dieser Umstand aus der Verbindung von hohen Schadensummen und Kumulschäden bedeutet für Versicherer ein kapitalintensives Risiko.

Würde die Pflichtversicherung mit einem Kontrahierungszwang – der Pflicht eines Versicherers zum Vertragsabschluss – eingeführt, bräuchte es zusätzliche Instrumente, um den katastrophalen Kumulfall für die Versicherer beherrschbar zu machen, warnt die DAV. Max Happacher: „Eine sogenannte Kumulschadenabsicherung, z. B. durch Rückversicherer, die Kapitalmärkte (sogenannte Cat-Bonds) oder ein staatlich organisiertes Pooling, käme dann zum Tragen, wenn ein ganzes Gebiet mit zahlreichen, großen Schäden betroffen wäre und eine zu definierende Schadensummenhöhe überschritten würde.“

Die Versicherungsmathematiker drängten zudem darauf, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden unbedingt mit weiteren Maßnahmen im Zusammenspiel ausgestaltet werden muss. So bräuchte es wirksame Bauvorschriften, die eine Neubesiedelung von hochgefährdeten Gebieten regulieren. Deiche, Abwassersysteme und Frühwarnsysteme müssten auf- und ausgebaut werden und Verbraucher, die eigene Präventionsleistungen erbringen, sollten dabei unterstützt werden, so die Aktuarvereinigung.