Im Streit um Anpassungsklauseln bei Riester-Renten zog Zurich die Berufung gegen ein Urteil zurück. Finanzwende sieht darin einen Schritt, der „Riester-Sparern Mut machen“ sollte. Dennoch meint Zurich, dass die Kürzung des Rentenfaktors rechtmäßig war.
Im Februar fällte das Landgericht Köln ein Urteil (Az.: 26 O 12/22), dem die Bürgerbewegung Finanzwende „Signalwirkung“ zusprach (Versicherungsbote berichtete).
Dieses Urteil erlangte nun Rechtskraft, weil Zurich die zwischendurch eingelegte Berufung gegen dieses Urteil zurückzog. Dieser Schritt sei „überraschend“ gekommen, schreibt die Bürgerbewegung Finanzwende. „Der Rückzieher der Zurich sollte auch anderen Riester-Sparern Mut machen, die Ähnliches erlebt haben“, meint Britta Langenberg von der Bürgerbewegung Finanzwende, die den Kläger im Kölner-Verfahren unterstützte.
„Die Zurich hat sich hier schlicht zu viele Freiheiten herausgenommen“, sagt Knut Pilz, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Berlin, der den Kläger vertreten hatte. „Es ist gut, dass sich die Kölner Richter unserer Rechtsauffassung angeschlossen haben. Auf das rechtskräftige Urteil können sich nun auch andere Zurich-Kunden gegenüber dem Versicherer berufen.“
Warum Zurich die Berufung zurückzog
Doch warum zog Zurich die Berufung zurück? Auf Nachfrage von Versicherungsbote schreibt der Versicherer, er sei nach wie vor der Ansicht, dass die Kürzung des Rentenfaktors rechtmäßig war. Wie auch Finanzwende, schreibt Zurich, dass erst ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs klären wird, ob die Kürzungen der Rentenfaktoren zulässig sind. „Auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gelten zunächst nur für den entschiedenen Einzelfall; so wäre es auch in dem Verfahren der Zurich“, so der Versicherer weiter.
Zurich verwies auf ein Verfahren, das die Allianz vor dem Landgericht Stuttgart austrägt. Dort würde es „um die Zulässigkeit der Verwendung der Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors in allen betroffenen Versicherungsverträgen“ gehen. „Wir halten dieses Verfahren für geeigneter für eine Grundsatzentscheidung, die Bedeutung über den Einzelfall hinaus erlangen kann. Daher haben wir die Berufung in unserem Verfahren zurückgenommen“, so die Zurich gegenüber Versicherungsbote.
Das Landgericht Stuttgart wies im Sommer diesen Jahres eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Klauseln zur nachträglichen Anpassung von Rentenfaktoren ab (Versicherungsbote berichtete).