Waisenrente: Das bekommen Halb- und Vollwaisen

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Vollwaisenrente erhalten Kinder, wenn sie nach Tod eines Elternteils keinen Elternteil mehr haben, der „unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist“. Bedingungen definiert Paragraf 48 Absatz 2 SGB VI. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.

Insgesamt sind 598 Kinder und junge Erwachsene betroffen, die in 2022 erstmals als Vollwaise eine Rente bezogen. Ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag lag bei 421,31 Euro.

Beim Alter der Betroffenen, die in 2022 erstmals Vollwaisenrente bezogen, zeigt sich folgendes Bild:

  • Ein Kinder waren unter einem Jahr alt, als es erstmals Vollwaisenrente bezog.
  • Neun Kinder waren im Alter von einem Jahr bis vier Jahre.
  • 23 Kinder waren im Alter von fünf Jahren bis neun Jahre.
  • 36 Kinder waren im Alter von zehn Jahren bis 14 Jahre.
  • 75 Kinder waren im Alter von 15 Jahren bis 18 Jahre.
  • 453 Betroffene kommen hinzu, die mit einem Alter zwischen 19 Jahren und 27 Jahren eine Vollwaisenrente erstmals in Anspruch nehmen mussten – trotz des Erwachsenen-Alters erhalten sie eine Waisenrente, weil sie zum Beispiel studierten oder einer Ausbildung nachgingen.
  • Hinzu kommt ein Kind, dessen Alter nicht erfasst wurde.

Waisenrente: Zahlen für den Gesamtbestand

Für den Gesamtbestand in 2022 weist die Statistik folgende Zahlen aus:

  • 274.363 Kinder und junge Erwachsene bezogen in 2022 eine Halbwaisenrente, der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 216,34 Euro monatlich.
  • Hinzu kommen 5.297 Betroffene, die in 2022 eine Vollwaisenrente erhielten. Hier lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei 452,40 Euro.

Die Broschüre „Rente 2022“, der die Zahlen entnommen sind, ist auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verfügbar.