EU verbietet Geschäftsmodell vieler Neo-Broker

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Die Europäische Union wird ab 2026 das sogenannte Payment for Order Flow verbieten. Damit ist das Geschäftsmodell von Neobrokern wie Trade Republic gefährdet, die sich für die Abwicklung von Kundenaufträgen über Börsen Kickbacks zahlen lassen. Gerade junge Anlegerinnen und Anleger nutzen solche Plattformen.

Die neue Kleinanlegerstrategie der Europäischen Union gefährdet nun auch das Geschäftsmodell erfolgreicher FinTechs. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, haben sich die gesetzgebenden EU-Gremien vorläufig darauf geeinigt, sogenannte Payment for Order Flow (PFOF)-Verfahren ab 2026 zu verbieten. Damit verlieren auch deutsche Anbieter wie Trade Republic ihre Geschäftsgrundlage.

Rückvergütung für die Vermittlung von Aufträgen

Das Geschäftsmodell von sogenannten Neobrokern wie Trade Republic oder Robinhood beruht darauf, dass sie Aufträge von Kleinanlegern an große Handelsbörsen oder Banken weiterleiten, die diese Aufträge dann abwickeln. Im Gegenzug erhalten die Broker von den Börsen Rabatte oder Rückvergütungen. Das ist auch das Problem hierbei: Streng genommen handelt es sich um Kickbacks. Geld fließt allein dafür, dass Aufträge weitergeleitet werden.

Die Pointe: Trade Republic und Co. werben damit, keine Provisionen zu kassieren. So heißt es auf der Startseite an die Kundinnen und Kunden gerichtet: „Investiere provisionsfrei in Sparpläne“. Beim Handel mit Aktien und ETFs werde für Einzeltransaktionen ein pauschales Fremdkostenentgelt von einem Euro berechnet. Das hat den Anbietern auch das Lob von Plattformen wie Finanztip eingebracht, die die „schlanke Gebührenstruktur“ der Neo-Broker loben - und per Affiliate-Link auf deren Website verweisen, also selbst bezahlt werden, wenn Leserinnen und Leser auf die Website klicken.

Das generelle Verbot von Zahlungen für die Weiterleitung von Aufträgen ist Teil eines größeren Reformpakets, auf das sich die EU-Mitgliedstaaten am Donnerstag mit dem Europäischen Parlament vorläufig geeinigt haben, berichtet Bloomberg. Ein Grund für das Verbot sei der Hype um Meme-Aktien im Jahr 2021 gewesen. Das hätte bei den Aufsichtsbehörden die Sorge geweckt, dass die Broker Privatkundenaufträge zu Bedingungen ausführen, die eher den Brokern als den Kundinnen und Kunden zugute kommen. Theoretisch haben sie ein Interesse daran, dass die Anleger möglichst oft und regelmäßig Aufträge anordnen.

Im Jahr 2021 erlebten vor allem die Aktien von Online-Anbietern wahre Börsenrallyes, bis sich ihre Werte wieder normalisierten. So stieg der Aktienwert des Videospielhändlers Gamestop innerhalb kurzer Zeit von einem US-Dollar auf 340 Dollar, nachdem sich tausende Kleinanleger und Gamer über die Plattform Reddit verabredet hatten, die Aktie zu pushen. Zunächst als Anlegerwunder bestaunt, fiel der Wert der Aktie ebenso schnell wieder und notiert aktuell bei 22,39 Euro. Für junge Aktionäre können sich solche Trends als Geldvernichtungsmaschine erweisen: Warum sie ein Order-Flow-Verbot von solchen Investments abhalten soll, bleibt fraglich.

BaFin-Studie: Vorteile für Kleinanleger

Das Aus für diese Plattformen muss das Verbot aber nicht bedeuten. Andere Broker finanzieren sich über Gebühren der Kundinnen und Kunden oder über Abo-Modelle. Eventuell werden die Neo-Broker ihr Geschäftsmodell entsprechend anpassen müssen. Eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kam im letzten Jahr zu einem durchaus positiven Fazit der PFOF-Modelle. „Für Kundenaufträge mit kleineren Volumina ist die Ausführung über PFOF-gewährende Handelsplätze überwiegend vorteilhaft. Denn sofern Transaktionskosten berücksichtigt wurden, waren die Ergebnisse für Kunden mehrheitlich besser als an den Referenzmärkten“, berichtet die BaFin.