Patenthaftpflicht und Patentrechtsschutzversicherung: Damit eine Produktinnovation nicht in fremde Hände gelangt

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Patenthaftpflichtversicherungen und Patentrechtsschutzversicherungen sind zwei Arten von Versicherungen, mit denen Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Verletzung geistigen Eigentums geschützt werden können. Beide Versicherungsarten bieten finanziellen Schutz vor Prozesskosten und möglichen Schäden im Zusammenhang mit Verletzungsansprüchen. Es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten.

Patenthaftpflichtversicherungen bieten finanziellen Schutz vor Rechtskosten und Schäden im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte wie Designs, Marken oder Patente. Es kann auch Deckung für Verluste bieten, die aus Patentverletzungen, Markenverletzungen und aus anderen Rechtsfragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum resultieren.

Im Allgemeinen deckt die Patenthaftpflichtversicherung die Kosten für die Verteidigung und Beilegung eines Rechtsstreits sowie alle Schäden ab, die dem Kläger in dem Fall zugesprochen werden. In der Regel erfolgt jedoch keine Entscheidung vor Gericht. Der Streit wird oft im Rahmen von Verhandlungen beendet, welche oft in Lizenz-Vereinbarungen resultieren.

Die Patentrechtsschutzversicherung hingegen bietet nur finanziellen Schutz vor Rechtskosten. Das beinhaltet die Abwehr von Ansprüchen (Passivschutz) oder wahlweise Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen (Passiv- und Aktivschutz). Das bedeutet, dass ein Unternehmen mit Hilfe der Patentrechtschutzversicherung Verletzungen eigener Schutzrechte kostenneutral verfolgen kann. Das bedeutet somit auch deutlich bessere Chancen im Rechtsstreit „Klein gegen Groß“.

Die Patenthaftpflicht bietet Schutz für ein breites Spektrum an gewerblichen Schutzrechten

Zusammenfassend sind die Patenthaftpflicht- und die Patentrechtsschutzversicherung zwei Arten von Versicherungen, die finanziellen Schutz vor Prozesskosten und potenziellen Schäden im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen der Verletzung geistigen Eigentums bieten. Die Patenthaftpflicht bietet Schutz für ein breites Spektrum an gewerblichen Schutzrechten, inkl. möglicher Haftpflichtansprüche, während die Patentrechtsschutzversicherung nur Versicherungsschutz für Rechtsverfolgungskosten bietet.

Der Text erschien zuerst im kostenlosen Fachmagazin des Versicherungsboten.