Digitale Schadenabwicklung - auch für Versicherungsmakler ein wichtiges Thema

Quelle: Inveda.net GmbH

Die Maklerpost ist jedoch nur ein Teil der BiPRO-Normen. Für die Schadenabwicklung gibt es seit einigen Jahren die Norm 503, die sich speziell dem Schadenservice widmet. Hiermit soll der klassische E-Mail-Weg zur Schadenmeldung abgelöst werden. E-Mails haben den Nachteil, dass man sich nie sicher sein kann, ob sie auch den Empfänger erreicht haben. Dieses Problem ist ein Konstruktionsfehler des E-Mail-Protokolls, das bereits seit 1984 existiert. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Quittung beim Öffnen der E-Mail anzufordern. Aber das ist nicht in allen E-Mail-Programmen konsequent umgesetzt und kann auch vom Empfänger gesperrt werden.

Ein Meldung nach BIPRO 503 hat hier wesentliche Vorteile. Mit der Quittierung bekommt man sogar eine Schadennummer sofort mitgeteilt. Leider ist die Anzahl der Gesellschaften, die das umgesetzt haben, momentan noch sehr gering. Da die elektronische Schadenmeldung per BiPro aber bei den Gesellschaften die Vorgänge erleichtert, kann man davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren auch die BiPRO Norm 503 flächendeckend zu finden sein wird.

Man kann als Makler die Schadenmeldung aber auch schon beim Kunden digitalisieren. Optimal ist hierfür eine Kunden-App. Hier kann der Makler gleich den richtigen Vertrag zuordnen. Und er wird nach wichtigen Angaben wie Schadendatum und Ort gefragt. Nebenbei vereinfacht eine App auf dem Handy auch das Zusenden von Schadenfotos. Derartige Lösungen werden in Zukunft helfen, die Arbeit des Maklers wesentlich zu erleichtern.