Rolex, Reisen, Provisionsbetrug: Versicherungsverträge forderten „die Bosheit heraus“

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Ein Versicherungsvermittler erschlich sich Provisionen in sechsstelliger Höhe. Das Amtsgericht Villingen sieht eine Mitschuld beim Versicherer.

Regelmäßig sorgen Fälle von Provisionserschleichung oder Provisionsbetrug für Schlagzeilen. Der ‚Schwarzwälder Bote‘ berichtet in seiner Online-Ausgabe ebenfalls von einem solchen Fall, der vor dem Landgericht Villingen verhandelt wurde.

Demnach erschlich sich ein 37-Jähriger Außendienstmitarbeiter eines Versicherers insgesamt 178.000 Euro Provision. Laut Bericht waren dafür nur zwei Versicherungsverträge nötig. Im ersten Fall wurde mit einem Geschäftskunden eine Lebensversicherung über 1,7 Millionen Euro abgeschlossen. Die auftretende Corona-Pandemie nutzte der Angeklagte, um einen Prämienaufschub bis Februar 2021 zu vereinbaren. Die Provision aber - immerhin 45.000 Euro - überwies der Versicherer ohne jemals einen Cent Prämie erhalten zu haben. Auch im zweiten Fall ging der Angeklagte ähnlich vor. Diesmal betrug die Versicherungssumme 5,4 Millionen Euro und die Provision dafür 133.000 Euro.

Als ein Jahr später noch immer keine Prämienzahlungen eingingen, erstattete der Gebietsleiter des Versicherers schließlich Anzeige.

Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Villingen verhandelt und der ‚Schwarzwälder Bote‘ zitiert die Staatsanwaltschaft: „Sie haben ganz schön auf den Putz gehauen: Rolex, Reisen und große Barabhebungen.“ Denn von den erschlichenen 178.000 Euro ist inzwischen nichts mehr da, wie der Angeklagte einräumte. Zu den Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft, er habe ‚auf den Putz gehauen‘, sagte der 37-Jährige laut ‚Schwarzwälder Bote‘: „Ich habe davor ähnlich verdient – habe also nicht anders gelebt als sonst.“

Bemerkenswert ist, wie die Verteidigung des Angeklagten laut Zeitungsbericht argumentiert haben soll. So hätten die Versicherungsverträge „die Bosheit herausgefordert“ - andere Versicherer würden die Provisionen erst ausgezahlt, wenn die Verträge laufen. Wie der ‚Schwarzwälder Bote‘ weiter zu berichten weiß, wertete auch der zuständige Richter die Vertragskonstruktion als „missbrauchsanfällig“.

Der Angeklagte wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil erlangte Rechtskraft.