Maklerunternehmen: „…und dann hat es mit einer GmbH doch nicht funktioniert“

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Immer wieder gibt es aber den Fall, dass trotz guter Umsätze und erklärtem Willen des Vermittlers zur Gründung einer Kapitalgesellschaft sich Hürden aufbauen. Schauen wir uns einige Praxisfälle an. Makler A hat seit Jahren eine erfolgreiche Maklerfirma mit steigenden Umsätzen bei zirka 300.000 Euro. Den Fallstrick zur nicht möglichen GmbH-Gründung hatte der Steuerberater mit einer Steuervermeidungs-Strategie geflochten. Die Vergütung wurde jeweils als Darlehen deklariert und führte zu einem ständig wachsenden negativen Kapitalkonto. Dies wurde dann für den Notar zum Punkt der Ablehnung.

Wie wichtig es ist, den gewünschten Firmennamen der GmbH & Co. KG vorab zu prüfen, musste Makler B erleben. Die Gründung wurde verweigert, weil der gewünschte Firmenname abgelehnt wurde. In dieser Frage hat sich in den letzten Jahren eine verschärfte Regelung ergeben. So wird ein zu enger regionaler Bezug von der zuständigen IHK oder im Handelsregister ebenso abgelehnt wie ein nicht deutlich genug herausgestelltes Tätigkeitsfeld als Versicherungsmakler oder Investmentberater. Selbst das positive Ergebnis des Namens-Checks bei der IHK ist keine Garantieerklärung, dass die spätere Eintragung ins Handelsregister problemfrei läuft

Einige weitere Ablehnungs- oder Verzögerungsgründe für die Beurkundung durch den Notar möchte ich hier auszugsweise aufführen:

  • Formfehler bei der Anmeldung
  • Fehlende Dokumente für den Notartermin
  • Fehlender Nachweis zum eingezahlten Stammkapital
  • Terminverzögerung bei gewünschtem Fördermittelbescheid
  • Nichtzahlung von Gebühren bspws. für Handelsregistereintrag
  • Fehlerhafte Gewerbeanmeldung und Zulassungsbestätigung
  • Fehlende oder fehlerhafte steuerliche Erfassung
  • Verzögerte Bearbeitung durch das Finanzamt (Steuernummer, USt.-ID)

Fazit:

Vermittler sollten sich gerne aus Anlass dieser Kolumne rechtzeitig die Frage stellen, ob die aktuelle Rechtsform des Unternehmens noch passt. Es gibt viele Argumente pro Umfirmierung, die aber im Einzelfall auch diskutiert werden sollten. Prüfen Sie das Thema und entscheiden Sie sich. Der Weg zur Umfirmierung kostet anfangs Zeit und Geld, lohnt sich aber für eine nachhaltige Entwicklung Ihrer Firma definitiv.

Lassen Sie mich die fünf wesentlichen Gründe pro Umfirmierung aus „Neuer Kurs für Maklerunternehmen“ herausgreifen:

  • Reduzierung der persönlichen Haftung
  • Vermögenstrennung nach Privat und Geschäft
  • Firma als eigene Rechtspersönlichkeit
  • Steuerliche Vorteile nach Unternehmensform
  • Vereinfachte Veräußerung und Nachfolge
  • Sichere Erbschaftsregelungen
  • Image im Markt und gegenüber Produktpartnern


Dazu wünsche ich Ihnen viel Erfolg – Ihr AssekuranzDoc