Koalitionsvertrag: SPD, Grüne und FDP bremsen Rentenerhöhung aus

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Reformen halten die angehenden Koalitionäre auch bei der privaten Altersvorsorge für notwendig. Und üben direkt Kritik an der Riester-Rente: diese werfe zu wenig Rendite ab. Ein Grund ist, dass die Riester-Garantien mit Anleihen und festverzinslichen Papieren abgesichert werden müssen, die aktuell wenig abwerfen. Ein öffentlicher Fonds soll nun die Riester-Rente ergänzen und ein entsprechendes Angebot zumindest geprüft werden. Auch wenn hierzu keine weiteren Details genannt werden: Dies könnte auf einen Staatsfonds ähnlich wie in Schweden oder Norwegen hinauslaufen.

Konkret heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen“.

Bekenntnis zu privater und betrieblicher Altersvorsorge

Grundsätzlich aber bekennen sich SPD, Grüne und FDP zur zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Diese seien "wichtig für ein gutes Leben im Alter", heißt es im Koalitionsvertrag. Und weiter: "Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden."

Am Sozialpartnermodell wollen die drei Parteien folglich festhalten. Dabei handelt es sich - vereinfacht formuliert - um eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgebers. Sie sollte dazu beitragen, dass insbesondere kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) häufiger Betriebsrenten anbieten. Der Nachteil aus Sicht der Arbeitnehmer: Beim Sozialpartnermodell ist die Höhe der Rente nicht mehr garantiert, sondern hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Deshalb müssen die Tarifpartner zustimmen, wenn eine solche Betriebsrente vereinbart wird: folglich auch die Gewerkschaften. Doch das Modell hat Anlaufschwierigkeiten. In dreieinhalb Jahren konnte bisher keine solche etabliert werden.