Finanzberatung: Honorar statt Provision, der bessere Verbraucherschutz?

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Und sollte am Ende keine 'Hidden Agenda', sondern tatsächlich Verbraucherschutz das Ziel sein, ist die Umstellung auf Honorarberatung der falsche Weg. Denn sie ist für die meisten - insbesondere für die einkommensschwächeren Bürger - teurer: Anders als die Provisionsberatung belastet das sofort und in einer Summe fällige Honorar die Liquidität des Kunden. Bei Stundensätzen von 150 und mehr Euro (Rechtsanwälte liegen bei ca. 250 Euro) ist die Provision gerade bei kleinvolumigen Verträgen von Geringverdienern kostengünstiger. Hinzu kommt, dass auf Honorare 19 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen sind, Provisionen hingegen sind steuerfrei. Und nicht zuletzt bedeutet Honorarberatung einen erheblichen Mehraufwand: Rechnungs- und Mahnwesen erledigen sich nicht von allein. All das würde sich auf die Kosten für den Kunden niederschlagen.

Am Ende nur Verdrossenheit bei den Bürgern?

Der starke Rückgang der Bankfilialen lässt bereits jetzt das Beratungsangebot schrumpfen. Die Umstellung von Provisions- auf Honorarberatung würde dazu führen, dass es kaum noch bezahlbares Beratungsangebot gibt. Gerade Geringverdiener dürften besonders darunter leiden, denn sie sind am stärksten auf Beratung angewiesen. Beratung, die es auch online nicht gibt. Denn dort findet sich der Verbraucher in einem wahren Dschungel aus Angeboten, Werbung und Vergleichsportalen wieder.

Und selbst wer die digitalen Mechanismen durchschaut, bekommt wenig Unterstützung bei der Priorisierung und individuell richtigen Dimensionierung von Finanzprodukten. Am Ende könnte das bei vielen Bürgern zu Verdrossenheit führen, sodass existentielle Risiken nicht mehr abgesichert werden.

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