Frauen unter 40: Risiko, berufsunfähig zu werden, um 30 Prozent gestiegen

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Im Vergleich zur vorangegangenen DAV-Untersuchung vor zwanzig Jahren hat das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei einer Gruppe sogar deutlich zugenommen: Frauen haben bis zu ihrem 40. Geburtstag ein um über 30 Prozent erhöhtes BU-Risiko. „Denn in dieser Versichertengruppe sind laut Daten der Rentenversicherung erheblich mehr Schadenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen festzustellen“, erläutert Dr. Schneidemann. Bei Männern gibt es hingegen in dieser Altersgruppe keine signifikanten Veränderungen.

Doch die BU-Tafeln zeigen auch die Folgen fortschrittlicher Behandlungsmethoden. So kehren Erkrankte schneller in ihren Beruf zurück: Kehrten vor 20 Jahren noch elf Prozent der Erkrankten innerhalb der ersten 24 Monate in ihren zuletzt ausgeübten Beruf zurück, waren es nun 19 Prozent. Anders verhält es sich aber bei Personen, die drei bis zehn Jahre berufsunfähig sind. Während nach der DAV-Tafel 1997 I rund 26 Prozent der Invaliden in diesem Zeitraum in den Job zurückkehrten, sind es nach der neuen 16 Prozent.

Neue BU-Tafeln: Wird BU-Prämie nun günstiger?

Welche Folgen sich aus den neuen Rechnungsgrundlagen auf die Höhe der Prämie ergeben, lässt sich allerdings nicht sagen, so die Aktuare. Zum einen dienen die BU-Tafeln zur Berechnung der Reservierung. Also wieviel Geld für Zahlungsfälle bereitgehalten werden muss. Die Prämienhöhe hängt aber auch von unternehmensindividuellen Größen wie Überschussbeteiligung und Bestandszusammensetzung ab. Schneidemann geht dennoch nicht von großen Veränderungen bei den BU-Prämien aus.

Was den Aktuaren zufolge ganz sicher zu höheren Prämien führen würde, wäre ein Verbot der Differenzierung nach Beruf, warnte die DAV. Würden die Möglichkeiten zur Differenzierung eingeschränkt, würde das am Ende zu höheren Prämien für alle Versicherten führen - und damit die wichtige Absicherung der Arbeitskraft für breite Bevölkerungsschichten einschränken, sind sich die Mathematiker sicher.

Eine Sichtweise, die unter Vermittlern nicht unumstritten ist. So beschrieb Biometrie-Experte Gerd Kemnitz das „Dilemma der Berufsgruppendifferenzierung“ bereits 2015 auf Versicherungsbote und forderte u.a., dass Erwerbsunfähigkeits-, Multi-Risk- oder Dread-Disease-Versicherungen mit einer Beitragsfreistellung im BU-Fall ausgestattet sein müssten.