Versicherungsmakler: Bestandsverkauf aus dem Pflegebett ist zu spät

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Vielfach werden die Vollmachten der gerichtlich bestellten Betreuer auf bestimmte Gebiete eingeschränkt. Das können beispielsweise die Art und Weise der Unterbringung oder auch der medizinischen Behandlungsmethoden sein. Selbst eine Vollmacht für die rechtliche oder finanzielle Vertretung als Privatperson findet ihre Grenzen, wenn es um die Firma geht.

Im geschilderten Fall kann die Ehefrau des Maklers den Bestand des Mannes nur mit Zustimmung des Rechtspflegers verkaufen! Das bedeutet mehre Angebote einholen und dann entscheidet das Gericht! Und solch ein Klärungsprozess dauert bekanntlich lange.

Und die Zeit läuft und läuft. Kunden rufen an und haben Anliegen. Schadenmeldungen müssen begleitet werden. Versicherer beraumen Schulungen an. Die IHK verlangt Weiterbildungsnachweise. Das Finanzamt hält auch nicht dauerhaft still. Und in der Mitte die Ehefrau, die keine Zulassung als Versicherungsvermittler hat. Dazu der Ehemann im Pflegebett mit einem Lebensschicksal, was zeitlich nicht vorhersehbar ist.

Netzwerkpartner sind „Gold wert“

Zahleiche Netzwerkpartner können sich seit Jahren auf unsere Diskretion und Kompetenz auch für ernste Nachfolgethemen verlassen. So geht es auch uns, wenn wir zur Problemlösung vertrauensvolle Partner brauchen, die einen solchen angestaubten Kundenbestand überhaupt noch anfassen und vergüten wollen. Wir entscheiden dann nach Situation, welche Helfer wir mit an Bord nehmen. Das können auch Makler sein, die in der Übernahme von Beständen große Erfahrungen haben und einen guten Preis bezahlen.

Im geschilderten Fall haben wir uns mit der Ehefrau des pflegebedürftigen Maklers anders entschieden. Da die Kosten für die Pflege und einer zu erwartenden stationären Pflege sehr hoch sein werden und das Finanzbudget der Familie überschreiten, haben wir in diesem Fall Netzwerkpartner aus dem Bereich der Maklerrente mit ins Boot genommen. Denn selbst wenn der Makler nicht mehr lange leben sollte, bekommt seine Ehefrau noch jahrelang einen großen Teil der Bestandscourtagen ausgezahlt – wenn, ja wenn das Gericht zustimmt.

Interessant für Makler dürfte die Sicht von Dirk Henkies, Verantwortlicher für Maklerrenten bei Blau direkt GmbH, sein: „Auch bei nahezu aussichtslosen Fällen konnten wir bei einigen Familien die Courtage als Maklerrente auch nach dem Tod des Maklers in der Familie halten. So kann in einer emotional anspruchsvollen Situation zumindest die Last der finanziellen Sorge genommen oder reduziert werden. Dennoch – früher richtig handeln ist besser!“

Fazit:

Bis Ende 2027 werden geschätzt 2.000 bis 5.000 Maklerfirmen ihre Tätigkeit für Kunden aufgeben, wenn man von der Altersstruktur der über 65jährigen ausgeht. Mindestens diese Altersgruppe sollte sich deshalb mit den Themen Nachfolge und Unternehmervollmacht befassen. Wir stehen für eine professionelle Nachfolgeberatung bereit.

Aber auch klar ausgesprochen: Eine Unternehmervollmacht ist keine Frage des Alters, wenn man sich die Zahlen der Motorrad-, PKW- und Fahrradunfälle oder die der Long-Covid-Erkrankten ansieht.

Unternehmer sein, heißt auch mit Eigeninitiative und Selbstbewusstsein Prozesse gestalten, Strategien und Ziele zu entwickeln und zum Erfolg verpflichtet zu sein. Unternehmerische Charaktereigenschaften wie Selbständigkeit gleiten aber zur Dickköpfigkeit und Ignoranz ab, wenn in Sachen Nachfolge und Notfall Unbelehrbarkeit, Uneinsichtigkeit und Verdrängung tritt.

Befassen Sie sich vielleicht im anstehenden Urlaub einmal mit dem Thema und handeln Sie –
meint Ihr AssekuranzDoc