Die wichtigsten Eckpunkte der ‚grünen Bürgerversicherung‘

Quelle: Grüne im Bundestag, S. Kaminski

Die Mitversicherung von Partnern oder Kindern soll es nicht mehr geben. Stattdessen soll jeder Einwohner eigenständig krankenversichert und ab Geburt individuell abgesichert sein. Für Menschen ohne eigenes Einkommen oder Bezieher geringer Einkommen sollen beitragsfrei sein. Privat Versicherte sollen ebenfalls einen einkommensabhängigen Beitrag leisten. Der soll aber nicht zum Versicherer, sondern in den Gesundheitsfonds fließen. Als Mitglieder der Solidargemeinschaft würden PKV-Kunden dann Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, mit denen sie ihre PKV-Beiträge bezahlen können. Die Höhe der Zuweisung soll jener entsprechen, die „gesetzliche Krankenkassen für vergleichbare Versicherte aus dem Gesundheitsfonds erhalten“, schreiben die Abgeordneten.

Bei der Berechnung des beitragspflichtigen Einkommens wollen die Grünen alle Einkommensarten zu Grunde legen. Um kleine Einkommen zu schützen, soll ein Freibetrag eingeführt werden.

Um den Systemwechsel zwischen GKV und PKV zu ermöglichen, sollen die individualisierbaren Bestandteile der Alterungsrückstellungen auch in die GKV mitgenommen werden können.