BaFin: Weshalb Senioren in der Kfz-Versicherung Aufschläge akzeptieren müssen

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Die BaFin hebt erneut hervor, dass Seniorinnen und Senioren auch von ausgleichenden Tarifmerkmalen profitieren. Das Rabattsystem honoriert langes unfallfreies Fahren: Sie können höhere Schadensfreiheitsrabatte erreichen. Je länger sie ohne Schaden bleiben, desto günstiger werden in der Regel Prämie und Vertrag. Nach jedem Jahr kommt der unfallfreie Fahrer in eine günstigere SF-Klasse. Landet er nach 15 Jahren in der Regel in SF 15, ist es nach 35 Jahren die SF 35. Das ist meist auch die günstigste Schadenfreiheitsklasse. Somit bemerken viele ältere Versicherte den Prämienaufschlag gar nicht: Allerdings ist das laut Kritikern insofern ein Problem, weil die altersbedingten Mehrkosten oft auch nicht transparent werden.

Die BaFin nennt am Beispiel der Durchschnittsprämien Zahlen, wie sich die Aufschläge für Seniorinnen und Senioren konkret auswirken. So würden die 63-67jährigen Fahrzeughalter am wenigsten Zahlen, richtet man alle Vergünstigungen wie den Schadensfreiheitsrabatt ein. Entsprechend würden selbst 80jährige nur etwa halbsoviel zahlen wie 18jährige, die entsprechende Rabatte für unfallfreies Fahren nicht nutzen können. Am wenigsten wirke sich das höhere Alter in der Teilkasko aus: hier zahlen 82jährige und Ältere sogar die günstigste Prämie. Eine weitere Erkenntnis: Die meisten Versicherer würden das Zuschlagspotential, dass sich aus den höheren Schadenkosten ergebe, bei Seniorinnen und Senioren nicht einmal voll ausschöpfen.

Äquivalenzprinzip statt Solidarprinzip

Letztendlich hebt die BaFin noch hervor, dass die Tarifierung in der privaten Versicherungswirtschaft vom Solidarprinzip in der Sozialversicherung unterscheide. Im privaten Versicherungswesen gelte das versicherungstechnische Äquivalenzprinzip. "Es erfordert, dass die erwarteten Prämienzahlungen mit den erwarteten Versicherungsleistungen übereinstimmen", schreibt die BaFin.

Die Prämie in der Kfz-Versicherung sei ausschließlich dafür gedacht, dass der Versicherer während der Vertragslaufzeit die Gefahr der Folgen eines finanziellen Schadens trägt - anders als Beispielsweise bei Verträgen, bei denen Kapital angespart werde. In der Sozialversicherung wird hingegen auf die Erhebung individueller Risikomerkmale weitestgehend verzichtet - mit Ausnahme der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, an der sich der Beitrag orientiert. So wird etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag nach den Einkommen gestaffelt.