Rechtsschutzversicherung: 7 Erfolgs-Tipps für Versicherungsvermittler

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Tipp 7: Prüfe, welchen Versicherer du nicht anbieten möchtest

Zwar scheinen sich oftmals die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der verschiedenen Versicherer zu ähneln, doch verdienen die Ausschlüsse, Klauseln und Sublimits Ihr besonderes Augenmerk. Hier finden sich immer mal wieder Fallstricke. Um nur zwei zu nennen: Bezogen auf den Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) sollten Sie prüfen, ob die freie Honorarvereinbarung oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt. Tatsächlich gibt es SSR-Tarife auf dem Markt, die nur nach RVG zahlen. Diese Tarife sind meist preiswert, doch bei einem Rechtsstreit hilft das Ihrem Klienten nicht: Da die freie Honorarvereinbarung um ein Vielfaches über dem RVG-Honorar liegt, entscheidet sie maßgeblich über die Qualität der Fachanwälte und damit über den Ausgang des Rechtsstreits. Bezogen auf den Verkehrsrechtsschutz sollten Sie Ihren Kunden fragen, ob er regelmäßig sein Auto durch ein neues ersetzt und dies dann finanziert oder least. Denn ein Fahrzeug-Leasingvertrag ist ein Kopplungsgeschäft: Bei einer Reklamation wird nicht nur der Fahrzeugkauf selbst, sondern auch der Leasingvertrag rückabgewickelt. Weil einige Versicherer Finanzierungen jeglicher Art ausschließen, ist das gesamte Kaufgeschäft nicht versichert.

Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet

Die meisten Versicherer liegen bei vergleichbarer Leistung preislich gleichauf. Sollte das einmal nicht der Fall sein, gibt es mit Sicherheit einen Pferdefuß, der sich irgendwo in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) versteckt. Deshalb sollten Sie immer die beiden Kernfragen „Was braucht mein Kunde?“ und „Welcher Tarif passt auf seine aktuelle Lebenslage?“ im Fokus behalten und die Vor- und Nachteile gemeinsam mit Ihrem Klienten abwägen. Nicht der Preis ist entscheidend, sondern die für Ihren Kunden möglichst passgenauen Leistungen. Bitte denken Sie daran: Eine Rechtsschutzversicherung hat, im Sinne der Interessengemeinschaft ihrer Versicherten, nichts zu verschenken.

Hinweis: Der Text erschien zuerst im Versicherungsbote Fachmagazin