Verboten: Dieser Makler-Pool darf sich nicht „unabhängig und neutral“ nennen

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Anders sahen es die Richter aber bezüglich der Werbeaussagen. Die Beteiligung des Versicherers sei unstreitig eine Mehrheitsbeteiligung, Neutralität und Unabhängigkeit sind daher nicht gegeben, hieß es im Urteil. Bei einem Versicherungsmakler, dessen Anteile mehrheitlich von einem Versicherer gehalten werden, bestünde zumindest die potenzielle Gefahr, dass der Makler sich nicht nur von den Interessen seiner Kunden, sondern von denen seiner Anteilseigner leiten lässt, so die Richter.

Solange die Mehrheit an der 1:1 Assekuranzservice AG weiterhin von einem Versicherer gehalten wird, darf nicht behauptet werden, man sei unabhängig und neutral. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

Revision zugelassen

Das Urteil dürfte in Teilen der Branche mit einer gewissen Erleichterung aufgenommen worden sein. Denn Beteiligungen von Versicherern an Pools sind keine bayrische Besonderheit. Am Markt lassen sich teilweise ganz unterschiedliche Beteiligungsmodelle finden. So halten Barmenia, Signal Iduna, die Stuttgarter und Volkswohlbund Anteil an dem Pool BCA AG, Axa ist über die Aragon bei Jung, DMS & Cie. AG investiert und SDV ist eine 100%-ige Tochter von Signal Iduna.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, welche Bedeutung für den Markt von diesem Urteil ausgehen kann. Auch deswegen wurde eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.