Pflege: Pauschbetrag soll steigen

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Menschen mit Behinderung sollen ebenfalls angepasste Pauschalbeträge bei der Einkommenssteuer geltend machen können. Laut Gesetzentwurf soll folgende Staffelung gelten:

Grad der Behinderung / gewährter Pauschbetrag
20 / 384 Euro,
30 / 620 Euro,
40 / 860 Euro,
50 / 1 140 Euro,
60 / 1 440 Euro,
70 / 1 780 Euro,
80 / 2 120 Euro,
90 / 2 460 Euro,
100 / 2 840 Euro.

Für Blinde soll sich dieser Pauschbetrag auf 7.400 Euro erhöhen.

Das Vorhaben könnte schon bald in Kraft treten, denn der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet.