Pensionskassen - Sieben Versicherungsvereine kürzten Rentenfaktor

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Die Bundesregierung musste sich auch zu der Frage äußern, ob sie angesichts dauerhaft niedriger Zinsen die Einführung eines Sicherungssystems oder eines Rettungsfonds plane. Hier verwies das zuständige Bundesministerium für Finanzen auf bereits bestehende Regeln: Sowie das Vorhaben, künftig auch Versicherungsvereine in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu integrieren.

In der Antwort heißt es: „Um Betriebsrenten zusätzlich zu schützen, verfolgt die Bundesregierung einen anderen Ansatz. Nach geltendem Recht gilt Folgendes: Kann eine Pensionskasse die Betriebsrenten nicht im vollen Umfang zahlen, steht der Arbeitgeber für den Unterschiedsbetrag ein. Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, trifft die Kürzung den Beschäftigten bzw. Betriebsrentner. Diese Schutzlücke soll geschlossen werden. Der Pensions-Sicherungs-Verein soll künftig die Einstandspflicht des Arbeitgebers übernehmen, wenn dieser insolvent wird.“