Betriebsrente: Ruheständler warten weiter auf Entlastung durch Krankenkassen-Freibetrag

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Das GKV-Freibetragsgesetz trägt dazu bei, dass künftig weit mehr Betriebsrentner bei den Kassenbeiträgen entlastet werden. Zwar galt bereits vor der Gesetzesreform zum Jahreswechsel 2020 ein Schonbetrag: eine sogenannte Freigrenze von 155,75 Euro im Monat. Aber Freigrenze heißt eben nicht Freibetrag. Der Unterschied: Wenn die Betriebsrente über dieser Grenze lag, und sei es nur um einen Cent, mussten die Ruheständler den vollen Krankenkassen-Beitrag auf die Betriebsrente zahlen. Das umfasste neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Anteil des Arbeitgebers.

Mit einem Freibetrag ist das nun anders. Künftig muss der Kassenbeitrag nur noch auf jenen Anteil der Betriebsrente gezahlt werden, der tatsächlich diesen Freibetrag übersteigt. Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt folglich auf weniger als 10 Euro Kassenbeiträge. Es profitieren also alle, die entsprechende Anwartschaften erworben haben: auch jene Betriebsrentner mit sehr hohen Bezügen.

Ärgerlich ist die neue Regel für Rentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Für sie soll die Entlastung nämlich nicht gelten. Weiterhin müssen sie den vollen Kassenbeitrag zahlen, wenn die "alte" Freigrenze überschritten ist.