Bund muss 809 Milliarden Euro für Pensionen und Beihilfen zurücklegen

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Der Bund muss immer mehr Geld für Beamte zurücklegen. Auf 809 Milliarden Euro summieren sich die Kosten für Pensionen und Beihilfen bereits: die Reserven der Länder und Kommunen nicht mit eingerechnet. Ein Anstieg um 51 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr.

Der Bund muss immer mehr Gelder für Pensionen und Beihilfen zurückstellen. Auf knapp 809 Milliarden Euro summierten sich die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zum Stichtag 31.12.2019, wie aus der jüngsten Vermögensrechnung des Bundes hervorgeht. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das bereits ein Plus von knapp 51 Milliarden Euro. Auf die Zahlen machte zuerst das Handelsblatt (Donnerstag) aufmerksam.

Quelle: Vermögensrechnung des Bundes 2019

Immer mehr Geld vonnöten

Die Zahlen bergen einige Brisanz, weil die Rückstellungen - und damit auch die Kosten für den Steuerzahler - seit Jahren stark ansteigen. Im Fünfjahresvergleich schossen die Rücklagen gar um 281 Milliarden Euro hoch: ein Plus von 53 Prozent. Auch im letzten Jahr stiegen sie bereits deutlich (der Versicherungsbote berichtete).

Dabei sind bei diesen Geldern längst nicht alle Beamte eingerechnet: Es handelt sich um die Rücklagen für die gut 280.300 Bundesbediensteten sowie weitere 590.500 Versorgungsempfänger des Bundes. Wer hingegen für die Sozialversicherung, für Länder oder Kommunen tätig ist, wird bei diesen Zahlen nicht erfasst. Die Bundes-Bediensteten machen rund ein Drittel aller Beamten und Pensionäre aus.

Beihilfen: 213,83 Milliarden Euro Rückstellungen

Bei differenzierterem Blick zeigt sich: In die Höhe geklettert sind sowohl die Rücklagen für Pensionslasten als auch PKV-Beihilfezahlungen. Während die Rückstellungen für Pensionen von 567,01 Milliarden Euro auf 595,14 Milliarden Euro Barwert anstiegen, musste der Bund auch erneut mehr Geld ansparen, um seinen Beamten die Beihilfen für die private Krankenvollversicherung zu sichern.

Der Hintergrund: Wenn sich Beamte für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, übernimmt der Dienstherr einen Großteil der Kosten. Sie bekommen – je nach Familienstand und Status – zwischen 50 Prozent und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen über staatliche Beihilfen ersetzt. Nur den Rest der Kosten müssen die Staatsdiener über die private Krankenversicherung abdecken. Mehr als jeder zweite Privatversicherte hat aktuell Beihilfe-Anspruch.

Die Rückstellungen für Beihilfen stiegen binnen Jahresfrist von 190,75 Milliarden Euro auf 213,83 Milliarden Euro (Stichtag 31.12.2019) an, was ein Plus von 14,72 Prozent bedeutet.

Quelle: Vermögensrechnung des Bundes

Niedriger Zins, demografische Effekte

Hintergrund der aktuellen Zahlen ist, dass der Bund verpflichtet ist, für seine Beamtinnen und Beamte künftige Verpflichtungen aus Pensions- und Beihilfeleistungen mit einer Art kapitalgedeckter Reserve abzusichern. Auf Basis versicherungsmathematischer Verfahren werden jeweils die Beträge für Rückstellungen ermittelt, wie sie in einer handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesen werden müssten.

Ermittelt wird dabei, welche Summe heute auf ein fiktives Konto eingezahlt werden müsste, um unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zinserträge zukünftige Verpflichtungen aus Pensions- und Beihilfeleistungen decken zu können.

Die Ansprüche der Staats-Bediensteten werden anhand mehrerer Daten errechnet: etwa dem Geschlecht, der voraussichtlichen Lebenserwartung nach Geburtsjahrgang etc. Der Zins errechnet sich anhand dem 7-jährigen Durchschnitt der Umlaufsrenditen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 15- bis 30-jähriger Restlaufzeit. Er sank von 2018 bis 2019 von 1,47 auf 1,16 Prozent: ein Grund, weshalb der Bund mehr Geld zurückstellen muss. Als weitere Ursachen, weshalb mehr Geld notwendig ist, werden im Bericht demografische Effekte und steigende Gesundheitskosten genannt.

Nicht berücksichtigt werden bei den Rückstellungen hingegen die Ausgaben für Pensions- und Beihilfeleistungen des abgelaufenen Jahres, weil diese bereits gezahlt wurden und hierfür keine Rücklagen mehr gebildet werden müssen. Mit Blick auf den erfassten Personenkreis werden künftige Neueinstellungen sowie Anwärterinnen und Anwärter nicht eingerechnet, sondern nur aktive Staatsdiener und aktuelle Pensionäre. Allerdings werden Witwen und Witwer mit einbezogen.