Bundestag macht Weg frei für elektronische Patientenakte

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Ob die Daten tatsächlich sicher sind, daran gibt es aber Zweifel. Zum Beispiel von der FDP-Fraktion im Bundestag, die kritisiert, dass alle Ärzte gleichermaßen Zugriff auf die Daten haben sollen. Die gesundheitspolitische Sprecherin Christine Aschenberg-Dugnus sagt dem Mitteldeutschen Rundfunk: “Nach dem Prinzip alles oder nichts, kann der Patient nicht entscheiden, wer welche Daten einsehen kann. Und im ersten Jahr ist es so, dass dann der Zahnarzt sehen kann, wenn Sie drei Monate vorher als Frau einen Schwangerschaftsabbruch hatten.“

Kritik kommt auch vom Chaos Computer Club, der bereits Ende 2019 bei einem Testlauf schwere Sicherheitslücken im System der elektronischen Patientenakte aufgedeckt hat. Die gesamte IT-Infrastruktur zwischen Arztpraxen, Telekommunikationsanbietern und Krankenkassen sei anfällig für Hacker-Angriffe, hatten die Aktivisten bemängelt. Besonders anfällig für Sicherheitslücken: das Android-System.

Versicherte sollen entscheiden, wer welche Daten einsehen kann

Zumindest auf die FDP-Kritik will die Bundesregierung selbst eine Antwort geben. Ab 2022 bekommen Versicherte die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Patienten können also zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden. Das hat aber auch Konsequenzen für den Start: Viele Funktionen wie Impfausweis, Bonusheft oder Mutterpass sind auch erst ab 2022 nutzbar.

Fakt ist auch: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. "Der Versicherte entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf", schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite.

Abzuwarten bleibt, ob es technische Probleme beim Start geben wird. Systeme und Schnittstellen müssen in allen Arztpraxen, Kliniken und Apotheken kompatibel sein, um Daten reibungslos weiterzugeben: Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall. Ärzte- und Klinikverbände hatten selbst zu bedenken gegeben, dass die Umsetzung Zeit und Mehrarbeit erfordere.

10 Euro für Befüllen der Akte

Diese Mehrarbeit hat auch Konsequenzen für die Patientinnen und Patienten: Sie haben ab 2021 zwar Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die ePA, die Krankenkassen ihnen dann anbieten müssen, mit Daten befüllen. "Ärzte und Krankenhäuser, die erstmals Einträge in eine ePA vornehmen, bekommen hierfür 10 Euro", berichtet das Gesundheitsministerium. Für die weitere Verwaltung der Daten sollen Ärzte, Apotheker und Kliniken eine weitere Vergütung erhalten: Das bedeutet auch Mehrkosten für die Krankenkassen.