Corona: Die Haftpflichtkasse soll Deckungszusage bei Betriebsschließungs-Policen kassiert haben

Quelle: Gerd Altmann / pixabay.com

Der Haftpflichtkasse droht nun eine Klagewelle enttäuschter Kundinnen und Kunden: Rund 50 Gastronomen und Hoteliers lassen sich allein durch Wilhelm Rechtsanwälte gegen den Versicherer vertreten, wie die Kanzlei in ihrem Pressetext berichtet.

Ursprünglich Spezialversicherer für Hotels und Gaststätten

Vieles spricht dafür, dass die Hessen nun besonders stark von den Betriebsschließungen infolge der Coronakrise betroffen sind. Ursprünglich firmierte Die Haftpflichtkasse unter dem vollständigen Namen: „Haftpflichtkasse Darmstadt – Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel und Gaststättengewerbes VVaG“. Als Spezialversicherer gestartet, hatte und hat der Versicherungsverein einen großen Kundenstamm im Bereich Gastronomie und Hotellerie. Erst im Jahr 1995 öffnete sich der Anbieter überhaupt gegenüber dem Privatgeschäft.

Für die anstehenden Rechtsstreite sieht die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte gute Chancen, dem Versicherer doch noch die volle Summe aus den Betriebsschließungs-Policen abringen zu können. „Im Auftrag eines Großteils der von uns vertretenen Kunden reichen wir gegenwärtig Klagen ein. Die Aussagen der Haftpflichtkasse zu Beginn der Corona-Krise werden wir vor Gericht einbringen. Wir sehen gute Erfolgsaussichten für die Versicherungsnehmer“, erklärt Mark Wilhelm, Managing Partner bei den Düsseldorfern.