Mopedversicherung - Mopeds und Mofas tragen ab 1. März schwarz

Quelle: Zachtleven@Pixabay.com

Jedes Jahr das selbe Spiel: Wer mit dem Mofa, Moped, Roller oder eBike auf die Straße will, muss ein neues Kennzeichen aufschrauben. Ab dem 1. März 2020 darf mit seinem Gefährt nur noch auf die Straße, wer sein grünes durch ein schwarzes Kennzeichen ersetzt hat.

Mopedfahrer kennen das Prozedere: Jedes Jahr ab dem 1. März wird ein neues Nummernschild benötigt. Erkennbar ist dies am Wechsel der Farbe: Sie wechselt zwischen blau, grün oder schwarz.

Auch zum 1. März 2020 ist es wieder so weit. Dann darf niemand auf die Straße, der kein schwarzes Nummernschild hat. Denn schwarz ist die Farbe der neuen Saison: Die alten, grünen Schilder müssen dann ausgetauscht sein.

Kein gültiges Kennzeichen: Es drohen hohe Schulden

Wer kein schwarzes Nummernschild aufgeschraubt hat, sollte dann die Straßen tunlichst meiden. Denn ohne gültiges Kennzeichen fahren ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen.

Gerade wenn Personen durch eigenes Fehlverhalten verletzt oder gar getötet werden, kann das direkt in die Schuldenfalle führen. Im Zweifel muss der Verursacher dem Geschädigten neben Schmerzensgeld zum Beispiel auch den Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung, Behandlungskosten und eine Rente zahlen: schnell kommen so sechs- oder gar siebenstelliger Betrag zusammen. Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brauchen folgende Fahrzeuge ein Mofa-Kennzeichen:

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Um das neue Schild zu erhalten, ist in der Regel nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das Kennzeichen ausstellt. So bleibt den meisten Kradfahrern der Weg zur Zulassungsstelle erspart.

Hohes Diebstahlrisiko

Wer seinen Flitzer auch gegen Schäden wie Diebstahl, Brand, Hagel, Kurzschluss in der Verkabelung oder Schäden durch Unfälle mit Haarwild absichern will, braucht eine Teilkaskoversicherung. Und tatsächlich ist das Diebstahlrisiko bei Mopeds hoch, wie Zahlen des Versicherer-Verbandes GDV zeigen:

Im Berichtsjahr 2018 wurden demnach 2.086 Mopeds und Mofas entwendet. Klingt zunächst nicht viel. Ist es aber, wenn man die Gesamtzahl der Fahrzeuge dagegen hält: Von 1.000 versicherten Zweirädern wurden knapp 8 geklaut.