Gesetzreform könnte Versicherung von Anhängern verbilligen

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Für Inhaber von Wohnwagen, Bootsanhängern oder Speditionsfirmen könnten künftig die Kosten für die Versicherung sinken: vorausgesetzt, die Kfz-Versicherer geben sinkende Verwaltungs-Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Grund ist eine Gesetzreform, wonach künftig der Versicherer des Zugfahrzeuges allein den Schaden zahlen soll.

Das Bundesjustizministerium von Christine Lamprecht plant eine Reform in der Kraftfahrtversicherung. Verursacht ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall, so soll künftig allein die Versicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden aufkommen. Das berichtet die Rheinische Post und beruft sich auf einen Gesetzentwurf des Ministeriums.

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Damit soll die seit 2010 geltende Doppelhaftung abgeschafft werden. Seitdem muss sowohl die Haftpflicht des Zugfahrzeugs als auch der Versicherer des Anhängers den Schaden anteilig zahlen: zu je 50 Prozent der Schadenssumme. Anlass war ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 279/08 ).

Die Anbieter von Kfz- und Anhängerversicherungen hatten infolge des Urteils über einen steigenden Verwaltungsaufwand geklärt, da zwar nicht die Schadenssumme stieg, aber durch diese hälftige Haftung nun mehr Schäden reguliert werden mussten. Teilweise mussten die Versicherer sich auch untereinander abstimmen, um den Schaden zu bewerten und aufzuteilen: zum Beispiel, wenn der Anhänger nicht beim gleichen Versicherer abgesichert wurde. Laut Gesetz müssen Anhänger separat haftpflicht- und kaskoversichert werden.

Die Versicherungsprämien für Anhänger-Policen seien infolge des Urteils deutlich in die Höhe geschossen, berichtet die "Rheinische Post". Insbesondere für Betreiber von Anhängerflotten mit bis zu 7000 Fahrzeugen hätten sich zusätzliche Kosten von teilweise über zwei Millionen Euro ergeben, zitiert das Blatt eine Stellungnahme des Verbandes der Automobilindustrie. In der Mehrheit der Fälle sei aber nicht der Anhänger Unfallverursacher, sondern eben die Zugmaschine.