Basisrente 2020: Höherer Steuerabzug möglich

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Wer als Selbstständiger mit einer Basis-Rente staatlich gefördert für sein Alter vorsorgt, kann 2020 wieder einen größeren Teil des Beitrages als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend machen. Darauf weist aktuell die Versicherungswirtschaft hin.

Seit 2005 können auch Selbstständige staatlich gefördert für das Alter vorsorgen: mit der sogenannten Basis-Rente, umgangssprachlich auch „Rürup-Rente“ genannt. Wer einen solchen Vertrag besitzt, kann 2020 einen höheren Beitrag als Sonderausgabe bei der Steuer geltend machen. Darauf weist aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

maximal 22.541 Euro abzugsfähig

Zum einen steige der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente voraussichtlich auf 25.046 Euro, so berichtet der Verband auf seiner Webseite. Zum anderen erkenne das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an, während im alten Jahr noch 88 Prozent angerechnet werden.

In Summe seien ab 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig – für Ehe- und Lebenspartner der doppelte Beitrag. Eingetragen werden müssen die Beiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwand“.

Die Basisrente wurde 2005 unter Federführung des SPD-Politikers und Ökonomen Bert Rürup eingeführt. Rein steuerlich gefördert, steht diese Form der Altersvorsorge grundsätzlich allen Interessenten offen. Sie war aber speziell als ein Instrument gedacht, um Selbstständigen den Aufbau einer staatlich unterstützten Alterssicherung zu ermöglichen.

4,3 Millionen Selbstständige, 2 Millionen Verträge

Der Erfolg dieser Vorsorge ist umstritten. Rund 4,3 Millionen Selbstständigen stehen aktuell rund zwei Millionen abgeschlossene Policen gegenüber, so geht aus dem Altersvorsorge-Sicherungsbericht der Bundesregierung 2016 hervor. Ein Grund ist, dass Unternehmer oft anders vorsorgen, etwa mit Aktien oder Immobilien: Wenn sie überhaupt eine Altersvorsorge haben. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verzichten rund 700.000 Unternehmer auf eine ausreichende Vorsorge.

Kritik wurde jedoch wiederholt auch an den Verträgen selbst laut: speziell an den starren Regeln, die sich an der Funktionsweise der gesetzlichen Rente orientieren. So kann die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden, Kapitalauszahlungen sind nicht erlaubt. Auch ist die Rente nicht beleihbar, nicht vererblich und nicht übertragbar: entsprechend unflexibel. Gerade für Selbstständige, deren finanzielle Situation oft sehr instabil ist, kann das ein Nachteil sein.