Finanztip wegen Schleichwerbung und Irreführung der Verbraucher verurteilt

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Der Geschäftsführer von BürgerGas Tilmann Haar hingegen bewertet den Erfolg vor Gericht auch als Erfolg im Kampf für einen transparenten Wettbewerb. Sollte doch ein Unternehmen wie Finanztip, das „den Schwerpunkt seiner Außendarstellung auf seine Gemeinnützigkeit, Unabhängigkeit, Werbefreiheit und Transparenz“ legt, „seine wirtschaftlichen Interessen nicht verschleiern“ dürfen. Auch beruft sich das Unternehmen auf Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Klage hätte auch dazu gedient, dass Vergleichsportale und ebenso Portale wie Finanztip ihre Provisionen transparent machen müssen – im Sinne einer Forderung der Verbraucherschützer.

Keineswegs jedoch, das stellt der Geschäftsführer des Energieunternehmens in der Pressemitteilung ebenfalls heraus, greift das Unternehmen mit der Klage das Geschäftsmodell der Affiliate-Links grundsätzlich an. Aber Bedingungen eines solchen Geschäfts sollen dem Verbraucher „erkennbar“ sein. So nämlich bleibt es letztendlich dem Verbraucher vorbehalten, zu entscheiden: Nutzt er weiter ein solches Portal, um sich zu informieren? Und wie ordnet er die Informationen unter Bedingungen eines solchen Werbegeschäfts letztendlich ein?