PKV-Alterungsrückstellungen bleiben auf Rekordkurs

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Die Alterungsrückstellungen der Privaten Kranken- und Pflege­versicherung haben 2018 die Rekordmarke von 255 Milliarden Euro überschritten. Damit hat sich die Demografie-Rücklage der Versicherten seit dem Jahr 2000 mehr als vervierfacht (59,6 Milliarden Euro).

Im vergangenen Jahr hatten die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherer erstmals die Marke von 250 Milliarden Euro überschritten. Und auch wuchsen die Alterungsrückstellungen weiter an. Inzwischen liegt die Rücklage bei 255 Milliarden Euro.

Damit hat sich der Notgroschen der PKV in den letzten elf Jahren verdoppelt. 2007 hatten die Alterungsrückstellungen noch bei 123,6 Milliarden Euro gelegen. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Summe sogarmehr als vervierfacht (59,6 Milliarden Euro).

Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kalkuliere die PKV die Beiträge so, dass die Versicherten von Beginn an Vorsorge dafür treffen, dass im Alter der Bedarf an Leistungen steige. Altersungsrückstellungen werden aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt. Einen Teil der Prämie legt der Versicherer an, um damit Prämiensprünge und höhere Gesundheitskosten im Alter aufzufangen. Die Höhe ist gesetzlich vorgeschrieben.

Seit einer Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 müssen die Privatversicherer mindestens einen zehnprozentigen Zuschlag auf den Monatsbeitrag erheben, um Beitragssprünge im Alter abzufedern. Die Versicherer legen diesen Sparanteil dann zinslich an. Es ist vorgeschrieben, dass die erwirtschafteten Zinsen zu 90 Prozent der Versichertengemeinschaft zukommen müssen.