Krankenversicherung - Aktuare warnen vor explodierenden Beiträgen

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In seinem Vortrag forderte Roland Weber zudem eine Reform der sogenannten auslösenden Faktoren in der privaten Krankenversicherung. Derzeit erlaubt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Anpassung der Versicherungsbeiträge nur in zwei Fällen: erstens, wenn die erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als zehn Prozent abweichen, zum Beispiel aufgrund von Mehrausgaben durch den medizinischen Fortschritt. Und zweitens, wenn die realen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als fünf Prozent differenzieren, also die Versicherten älter werden, als dies der Anbieter vorausberechnet hatte.

Diese Regel hat aber zur Folge, dass die Prämien immer nur dann raufgesetzt werden dürfen, wenn die Schwellenwerte überschritten sind. Folglich steigen sie viele Jahre gar nicht, müssen dann aber umso deftiger raufgesetzt werden: es entsteht der Eindruck plötzlicher Prämien-Explosionen. „Für den Außenstehenden wirken diese Beitragssprünge willkürlich, doch in Wirklichkeit sind sie die Folge von nicht mehr zeitgemäßen, strikten gesetzlichen Vorgaben“, so Weber. Maßnahmen müssten ergriffen werden, damit die Beitragsverläufe privat Versicherter künftig gleichmäßiger gestaltet werden können.

Ein wichtiger Schritt für mehr Konstanz wäre es, die Zahl der auslösenden Faktoren zu erhöhen. So sei Regelung ist nach Analyse der DAV doppelt problematisch. Zum einen haben andere Rechnungsgrundlagen wie beispielsweise Zinsen und Storno einen großen Einfluss, werden aber aktuell nicht bedacht. Zum anderen führe die isolierte Betrachtung der beiden auslösenden Faktoren dazu, dass die Schwellenwerte oft über Jahre hinweg nicht erreicht würden.

Um dies künftig zu verhindern, regen die Aktuare an, bei der Ermittlung der Auslösenden Faktoren auch den Faktor Zins zu berücksichtigen, sodass Änderungen des Zinsniveaus zeitnah in die Beiträge einfließen. „Diese Anpassung an die seit Jahren zu beobachtenden Kapitalmarktgegebenheiten wäre im Interesse der Versicherten ein entscheidender Schritt zur langfristigen Stabilisierung des PKV-Systems“, unterstreicht Weber.

Die weiteren drei Vorschläge der DAV zur Beitragsverstetigung sehen vor, bereits bei einem Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens für das Alter vorzusorgen. Daneben sollte der gesetzliche Prämienzuschlag flexibilisiert und der Standardtarif weiterentwickeln werden.

Quelle: mit Pressematerial DAV