Zusatzversorgungskassen kürzen erneut Rente

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Das Problem bei der RZVK: Trotz der nicht bezahlten Forderungen durch die FDP haben die damaligen Fraktions-Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf ihre Betriebsrente, sie sind noch immer Mitglied in der Kasse. Die Anwartschaften für diese Rentner aber müssen die anderen Versicherten finanzieren. Und es besteht der Verdacht, dass diese nicht bezahlten Beiträge ein wichtiger Grund sind, weshalb die öffentliche Betriebskasse den Rotstift ansetzen musste.

Zunächst stritt die Vorsorgekasse gegenüber dem „Spiegel“ ab, dass die nicht gezahlten FDP-Beiträge ein Grund für die Kürzungen seien. Auf erneute Nachfrage muss die RZVK dann einräumen, dass die beiden Vorgänge doch auch in einem Zusammenhang stehen. "Da der Fehlbetrag nur teilweise durch den Wegfall des vertraglich nicht garantierten Anteils gedeckt werden konnte, erfolgte als ergänzende Konsolidierungsmaßnahme eine Gegenfinanzierung aus dem Abrechnungsverband I", schrieb die Kasse. In diesem Sonderverband, 1978 ausgegliedert, sind die rein umlagefinanzierten Renten organisiert: Die FDP-Mitarbeiter gehören dem "Abrechnungsverband II" an, der zusätzlich kapitalgedeckt ist.

Beide Kassen schichten Gelder aus Pflichtversicherung um

Damit die Kürzungen nicht stärker ausfallen müssen, haben sowohl RZVK als auch KVW Geld aus der vom Arbeit­geber mitfinanzierten Pflicht­versicherung in die freiwil­lige Versicherung umge­schichtet, so berichtet test.de. Bei der RZVK seien es 42,8 Millionen Euro, bei der KVW 31,9 Millionen. „Durch den Vermögen­stransfer kann man die garan­tierten Anwart­schaften der Versicherten mit einem Garan­tiezins von 3,25 Prozent erhalten“, zitieren die Watchdogs die KVW-Geschäftsführung. Nachteile für Pflichtversicherte seien nicht zu befürchten, da es sich "nur" um um 1,2 Prozent deren Vermögens handle: Geld, das letztendlich aber auch fehlt.