Pensionskasse der Steuerberater in Schieflage

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Schon wieder meldet eine Pensionskasse in Zeiten niedriger Zinsen ernste finanzielle Schwierigkeiten an. Diesmal trifft ist die Deutsche Steuerberater-Versicherung. Der Kasse fehlen Millionen - sie kann die Eigenkapital-Anforderungen der Finanzaufsicht nicht erfüllen. Ein Notfallplan soll es richten.

Erneut muss eine Pensionskasse ernste finanzielle Probleme einräumen. Die Deutsche Steuerberater Versicherung VVaG hat letzte Woche bekanntgeben müssen, dass sie seit dem 31. Dezember 2017 die Eigenmittel-Regeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht mehr erfüllen kann. Also jene Pensionskasse, in der die steuerberatenden Berufe für ihr Alter vorsorgen: Berater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, die dazu beitragen, dass Privatpersonen und Firmen etwas weniger Steuer an den Fiskus zahlen müssen. Über die Probleme des Anbieters berichtete zuerst die Süddeutsche Zeitung.

Es fehlen der Kasse Millionen

Beim Blick auf die konkreten Zahlen zeigt sich, dass die Probleme der Steuerberater Versicherung durchaus beachtlich sind. Es klafft ein Millionen-Loch in der Bilanz. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es sich um einen eher kleinen Anbieter handelt. Die versicherte Summe beläuft sich nach eigenen Angaben auf rund 900 Millionen Euro.

Am 5. Dezember teilte der Vorsorgeanbieter auf seiner Webseite mit: “Die Unterdeckung beträgt 17.766.666,55 Euro. Die Eigenmittel belaufen sich auf 55,3 Prozent der Solvabilitätskapitalanforderung“. Mit anderen Worten: Es fehlt momentan fast die Hälfte der finanziellen Mittel, um alle Anforderungen der BaFin erfüllen zu können. Die Finanzaufsicht wurde bereits über die Probleme informiert.

Richten soll es nun ein Sanierungsplan. Diesen müssen die Pensionskassen der BaFin innerhalb von zwei Monaten vorlegen, nachdem sie entsprechende Probleme gemeldet hatte. Unter anderem kann ein Anbieter verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel deutlich aufzustocken oder auch das Risiko bei den Kapitalanlagen abzufedern. So soll garantiert sein, dass die Pensionskassen auch langfristig die Renten an ihre Versicherten auszahlen können. Monatlich müssen die Anbieter der Aufsichtsbehörde Bericht erstatten, ob und wie die Maßnahmen greifen.

BaFin reagiert streng

Dass die BaFin keinesfalls gewillt ist, die Sanierungspläne der Pensionskassen einfach durchzuwinken, zeigte sich letzte Woche. Da war bekannt geworden, dass die BaFin zwei Pensionskassen aufgrund Problemen mit der Solvabilität das Neugeschäft untersagt hat. Betroffen waren die Caritas VVaG, Betriebsrente-Anbieter der katholischen Kirche. Und deren Konzernschwester Kölner Pensionskasse. Der entsprechende Bescheid an die Caritas wurde aber schon am 11. Mai versendet. Die Sanierungspläne beider Kassen wurden von der BaFin als „unzureichend“ zurückgewiesen (der Versicherungsbote berichtete).

Für die betroffenen Anbieter ist das mehr als nur ein Image-Schaden. Sie können nun keine neuen Kunden mehr anwerben - es drohen auch unzufriedene Bestandskunden. Im Zweifel müssen Rentner Einbußen bei den Altersbezügen fürchten. So schreibt die Caritas VVaG in einem Pressetext: "Der Pensionskasse der Caritas VVaG hatte in den letzten Monaten seine Mitgliedervertreterversammlung bereits darüber informiert, dass die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Kasse dazu führt, dass eine Herabsetzung der Leistungen im Raum steht“.

Die Probleme sind durchaus ernst. 45 der aktuell 137 deutschen Pensionskassen stehen unter erweiterter Aufsicht der BaFin, so berichtete kürzlich die Bundesregierung. Und Chefaufseher Frank Grund wählte die Probleme der Anbieter als Schwerpunkt der jüngsten BaFin-Pressekonferenz in München. Er mahnte bereits mehrfach, auch die Besitzer und - falls sie als Aktiengesellschaft agieren - Aktionäre sollen einen Beitrag leisten, die Kassen zu sanieren.