Konzertabsage von Helene Fischer: "Das ist kein Fall für die Haftpflicht!"

Quelle: Kristian Schuller / Universal Music

Versicherungsbote: Das große Nachsehen hat schließlich der Veranstalter im Fall der ausgefallenen Helene-Fischer-Konzerte. Er muss Ersatztermine finden, was ihn nicht nur Zeit kostet, sondern auch Zeit und Personal. Wie kann er sich gegen entsprechende Verluste absichern?

Matthias Glesel: Beim Veranstalter bleibt der größte Part hängen. Doch das übernimmt dessen Ausfallversicherung, die den Ausfall, Abbruch, oder Absage beinhaltet. Mit diesen Verträgen werden Gründe des Personenausfalls, Wetterausfall sowie sonstige Gründe außerhalb der Einflussnahme des Veranstalters wie Stromausfall, Terror, Attentate, Streiks und andere mehr versichert.

Über die tatsächlichen Kosten sind Mehraufwand zum Beispiel für die Ticketerstattung und Umsatz-bzw. Gewinnausfall versicherbar.

Gibt es für Verbraucher bzw. Konzertbesucher eine sinnvolle Absicherung gegen entsprechende Ausfälle? Oder wird ein Schutz nicht benötigt, da ohnehin der Veranstalter haftet?

Der Verbraucher kann seinen eigenen Ausfall versichern, ähnlich wie in einer Reiserücktritt-bzw. Abbruchversicherung, so dass seine Kosten bei einem Unfall oder einer Erkrankung ersetzt werden. Das lohnt nicht für den Clubbesuch, aber für den Wochenendtrip zur Hamburger Philharmonie durchaus, wenn dabei entsprechende Kosten entstehen. Auch die Teilnahme an einem Marathon mit Startgeld und Reisekosten ist mit einer solchen Police versicherbar.